Abreißversuch mit Bitumenbahn

Nach DIN 18532 Teil III Abschnitt 9.2.2 verfügt ein Untergrund über eine ausreichende Klebefähigkeit zur Verwendung von Bitumen- und Polymerbitumenschweißbahnen, sowie Bitumen- und Polymerbitumendichtungsbahnen, oder nicht.

Immer wieder stellt sich die Diskussion auf den diversen Baustellen ein, bei dem Dachdecker und Auftraggeber über die Untergrundbeschaffenheit aus Beton diskutieren. Da weder die Flachdachrichtlinie, noch die DIN 18531 im Bereich von Dachflächen über die Klebefähigkeit eine direkte Aussage treffen, ist es an der Zeit Klarheit in die gesamte Situation zu bringen.

Hierzu stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Werden für eine Dachfläche gemäß DIN 18531 keine Anforderungen an Unterläufigkeit oder erhöhte Sicherheit gestellt, ist es ausreichend, wenn der Untergrund lediglich visuell begutachtet wird. Um dennoch einen „messbaren“ Versuch durchzuführen und eine Bewertungsgrundlage für den Untergrund zu erhalten, bietet der Abrissversuch nach DIN 18532 eine Grundlage. Eine einfachere Variante ist das Aufkleben eines Schweißbahnstreifen, z.B. G200 S4 oder S5 auf einen mit Haftgrund versehenen Betonuntergrund. Dieser in der DIN 18532 definierte Streifen wird auf einer Breite von 5 cm und einer Länge von 15 cm aufgeschweißt und nach ausreichender Abkühlung auf Umgebungstemperatur, abgerissen.

Der Abrissversuch erfolgt im 90° Winkel zur Oberfläche. Dabei wird das ursprünglich 15 x 5 cm Probestück am losen Ende im 90° Winkel zum Untergrund abgerissen. Es sollte eine kontinuierliche Kraft einwirken. Die Begutachtung des Abrissversuches erfolgt visuell. Es wird betrachtet, wieviel der Deckmasse des aufgeklebten Bitumenbahnstreifens auf dem Untergrund haften geblieben ist. Erfolgt eine Haftung ≥ 90 % und auf dem abgezogenen Stück ist die Trägereinlage erkennbar, gilt der Versuch als bestanden und der Untergrund weist ausreichend Klebehaftung auf.

Das Ingenieurbüro Hafer erachtet diese Art der Untergrundüberprüfung als ausreichend für Dachflächen, an die keine besonderen Anforderungen gestellt werden, um eine vergleichbare Bewertung der Klebekraft zu erhalten.

Die Anzahl der Proben kann aufgrund der Betongüte variieren, wobei als Mindestklebeanzahl 3 Stück je 500 m² gleichmäßig verteilt erfolgen sollten. Um gleichbleibende Ergebnisse zu erzielen, werden vom Ingenieurbüro Hafer generell Bitumenbahnen nach DIN SPEC 20000-201-DU G200 S4 / S5 eingesetzt und empfohlen.