Brandverhalten von Materialien im Dach Bei der Zuordnung des Brandverhaltens von Baustoffen zu den MVV TB (Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung) in Verbindung mit der MBO (Musterbauordnung) ergibt sich folgendes Brandverhalten:Normal entflammbarSchwer entflammbarNicht brennbarDiese Güten sind im Bereich des Daches einzubauen. Die leicht entflammbaren Baustoffe sind für die Errichtung eines Daches nicht zugelassen. Definiert wird hier die Bedachung inklusive aller Schichten, d. h. auch die Einbauteile werden berücksichtigt. Da die deutschen Baustoffklassen abgeschafft und durch die europäischen Klassen ersetzt werden, müssen alle eingesetzten Abdichtungsmaterialien/zur Errichtung eines Daches notwendigen Materialien nach Klasse E „normal entflammbar“ und nach DIN EN 13501-1 geprüft sein (dies entspricht der alten Brandschutzklasse B2).Zur Klassifizierung der neuen Euroklassen – siehe […]
Warmdach 0 % Gefälle Die DIN 18531-1 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ sagt zu der Gefällegebung folgendes aus: Auszug aus dem Teil 1: 6.2 Anwendungsklassen für die Abdichtung von Dächern 6.2.1 Allgemeines Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3 zwei Anwendungsklassen unterschieden. Neben der Standardausführung Anwendungsklasse K1, wird eine höherwertige Ausführung, Anwendungsklasse K2, definiert. Die Anwendungsklasse ist bei der Planung festzulegen und sollte mit dem Bauherrn abgestimmt werden. Die Auswahl der Abdichtung für die Anwendungsklassen muss nach DIN 18531-3 erfolgen. Auszug aus dem Teil 3: 4 Wahl der Abdichtung 4.1 Allgemeines Die Wahl der Abdichtung ist die Festlegung des Aufbaus der […]
Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW) Ausführungen zu Leitungen im WDVS 5 Voraussetzungen für die Ausführung 5.1 Planung Voraussetzung für die Ausführung von WDVS ist die Planung insbesondere folgender Aspekte: … Installationen auf und in der zu dämmenden Wand sind zu planen und dürfen die Tauglichkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems nicht beeinträchtigen. Ein WDVS übernimmt nicht die Luft- und Winddichtigkeit eines Gebäudes. 5.4 Brandschutzmaßnahmen Aussparungen, Querschnittsschwächungen und/oder Durchführungen (z. B. für Leitungen, Regenfallrohre) im Bereich der Brandriegel und Brandbarrieren, einschließlich der Klebemörtel, sind nicht zulässig. Geeignete Konstruktionen, sind z. B. in [12] dargestellt und dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind. [12] Technische Systeminformation Kompendium […]
1 Anwendungsbereich Dieses Dokument gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen. Dieses Dokument gilt für die Abdichtung: gegen Bodenfeuchte;gegen nicht drückendes Wasser;gegen von außen drückendes Wasser;gegen nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken;gegen Spritzwasser am Wandsockel;gegen Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden. Dieses Dokument darf auch für erdüberschüttete, unterirdische Bauwerke angewendet werden, sofern diese in offener Bauweise errichtet werden. Weiter sagt die Norm folgendes aus: 5.1.4 W3-E – nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken Auf eine erdüberschüttete Decke wirkt Niederschlagswasser ein, das durch die Erdüberschüttung bis zur Abdichtung absickert und dort abgeleitet werden muss (siehe Bild 9), z. B. durch Dränung, Gefälle, wasserdurchlässige […]
Gem. Fachregeln des Dachdeckerhandwerks muss bei einer unterlaufsicheren Abdichtung die Fläche mit einem Reaktionsharz nach ZTV-ING versiegelt werden. Dazu wird ausgeführt: „Die Materialverträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.“ Dazu muss Folgendes festgehalten werden: Im Bereich von Grundierungen wird ein Reaktionsharz in einer Menge von 300 g bis 500 g pro Quadratmeter durch flutende Sättigung aufgetragen (Aufgießen und Verteilung mit einem weichen Gummischieber).Beim Einsatz einer Versiegelung, wie die Fachregel fordert, werden erst einmal 400 g je Quadratmeter aufgebracht und in einem zweiten Arbeitsgang mind. 600 g je Quadratmeter. Die Gesamtdicke darf somit nur bei wenigen Millimetern liegen.Dabei wird jetzt vom Dachdecker gefordert, dass er eine Versiegelung aufbringen soll und diese auch […]