Warmdach 0 % Gefälle

Die DIN 18531-1 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ sagt zu der Gefällegebung folgendes aus:

Auszug aus dem Teil 1:

6.2 Anwendungsklassen für die Abdichtung von Dächern

6.2.1 Allgemeines

Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3 zwei Anwendungsklassen unterschieden.

Neben der Standardausführung Anwendungsklasse K1, wird eine höherwertige Ausführung, Anwendungsklasse K2, definiert.

Die Anwendungsklasse ist bei der Planung festzulegen und sollte mit dem Bauherrn abgestimmt werden.

Die Auswahl der Abdichtung für die Anwendungsklassen muss nach DIN 18531-3 erfolgen.

Auszug aus dem Teil 3:

4 Wahl der Abdichtung

4.1 Allgemeines

Die Wahl der Abdichtung ist die Festlegung des Aufbaus der Abdichtung und der Lagesicherung. Sie ist unter Berücksichtigung der in DIN 18531-1 definierten Anwendungsklassen K1 und K2 und der Einwirkungsklassen IA, IB, IIA und IIB und des vorgesehenen Gefälles vorzunehmen. Die Zuordnung der Abdichtung zu den Klassen hat unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgebenden Anwendungsbedingungen zu erfolgen. Die Abdichtungsschicht ist aus Abdichtungsstoffen nach DIN 18531-2 herzustellen. Weitere Einwirkungen (siehe DIN 18531-1) sind zu berücksichtigen.

Zum Erreichen der höchsten Einwirkungsklassen IA gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Wahl von Dächern mit einem planerischen Gefälle von > 2 % oder die Planung unter 2 % mit einer Erhöhung der Bahnenqualität:

Die Bahnen Qualität muss dann in der Oberlagsbahn und in der Unterlagsbahn bei Bitumenbahnen die Eigenschaftsklasse E1 erreichen.

Bei Kunststoffbahnen muss die Bahnen Dicke in Verbindung mit der Stoffgruppe erhöht werden.

Tabelle 2: Abdichtung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen

Bei einer Abdichtung unter einer Dach­begrünung mit Anstaubewässerung muss die Stoffauswahl nach K2 erfolgen.

Bei Flüssigkunststoffen (FLK) muss der FLK folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Nutzungsdauer W3
  • Klimazone M
  • Nutzlast P4
  • Oberflächentemperatur TL3,TH4
  • Schichtstärke mit Vlies und Grundierung min. 2,1 mm

Wenn also unter 2 % Gefälle geplant wird, somit auch bei 0 % Dächern, ist mit der Wahl der Abdichtungsqualitäten gemäß obigen Ausführungen die allgemein anerkannte Regel der Technik eingehalten.

Weiter müssen jedoch noch eventuelle Aufbauten berücksichtigt werden. Es darf natürlich kein Schaden aus dem stehenden Wasser bei einem 0 % Dach entstehen. Bei begrünten Dächern wird dies durch eine Drainagebahn, z. B. FKD 25 mm mit Vlies erreicht.

Bei intensiver Begrünung ist auf jeden Fall der Punkt 6.15 des Teil 1 zu berücksichtigen.

6.15 Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit

Maßnahmen, die die Unterläufigkeit der Abdichtung begrenzen, können z. B. in folgender Weise ausgeführt werden:

  • vollflächige Verklebung aller Schichten im Verbund mit einem massiven Untergrund;
  • Aufteilung der Dachfläche in einzelne Felder mit regelmäßigen Abschottungen des Dämmstoffquerschnitts, wobei die Aufteilung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat; die Lage der Abschottung ist zu planen und zu dokumentieren.

Bei einem Warmdach werden je nach Geometrie der Dachfläche sinnvolle Abschottungen eingeplant.

gez. Klaus Hafer

Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)

Ausführungen zu Leitungen im WDVS

5 Voraussetzungen für die Ausführung

5.1 Planung

Voraussetzung für die Ausführung von WDVS ist die Planung insbesondere folgender Aspekte:

Installationen auf und in der zu dämmenden Wand sind zu planen und dürfen die Tauglichkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems nicht beeinträchtigen.

Ein WDVS übernimmt nicht die Luft- und Winddichtigkeit eines Gebäudes.

5.4 Brandschutzmaßnahmen

Aussparungen, Querschnitts­schwächungen und/oder Durchführungen (z. B. für Leitungen, Regenfall­rohre) im Bereich der Brand­riegel und Brand­barrieren, einschließ­lich der Klebe­mörtel, sind nicht zulässig.

Geeignete Konstruktionen, sind z. B. in [12] dargestellt und dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.

[12] Technische System­information Kompendium WDVS und Brandschutz, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbund­systeme e. V., Baden-Baden

6.4 Anforderungen an den Untergrund

Leitungen und Kanäle sollten im Wand­bildner oder Putz (z. B. Altputz) verlegt werden. Ein Installations­plan sollte angefertigt werden. Sollen ausnahmsweise Leitungen und Kanäle auf dem Wand­bildner oder Putz verlegt werden bedarf dies besonderer Verein­barungen, Planungen und Maßnahmen, siehe auch 5.1 und 5.4.“

Die Vereinbarung über die Verlegung kann natürlich nur mit dem Bauherrn erfolgen.

Zu den An- und Abschlüssen wir dann folgendes festgelegt:

6.11 Horizontalabdeckung

Der obere Abschluss des WDVS muss z. B. durch Attika Abdeckungen, Gesims Abdeckungen gegen Witterungs­einflüsse geschützt sein. Es darf kein Wasser­eintritt in das WDVS erfolgen.

Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Das erforder­liche Gefälle und die Tropfkanten sind zu berück­sichtigen.

5.3.2 Horizontalabdeckungen

Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungs­abdeckungen, Gesims­abdeckungen, sollten vor Arbeits­beginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem Einbau von Horizontal­abdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen (z. B. zweite Dichtungs­ebene) die notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempner­handwerks als Mindest­anforderung bei der Planung und Aus­führung zu beachten. Siehe [1], [2] und [3].

Abweichend davon müssen Tropf­kanten von Abdeckungen mindestens 4 cm von der fertigen Ober­fläche des WDVS entfernt liegen. Sonder­konstruk­tionen sind möglich, sofern sie dauerhaft ein Eindringen von Wasser in das WDVS verhindern.

Hier wird dann jetzt entgegen der Klempner­richtlinien, ausgesagt das der Mindest­abstand der Tropfkante 4 cm betragen muss, entgegen der Tabelle der Klempner­richtlinien. Dies gilt auch für die Fensterbänke!

Weiter wird zu den Sockelabdichtungen ausgesagt:

5.3.3 Bauwerksabdichtung

Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungs­funktion des Bauwerks (siehe [4] und [5]). Alle notwendigen Bauwerksabdichtungen im Bereich des WDVS müssen vor Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

6.14 Unterer WDVS-Abschluss

Als unterer Abschluss eine WDVS muss ein Sockelprofil verwendet werden, sofern nicht ein vorspringender Sockel, ein vorsprin­gendes Bauteil oder ein Übergang zu einer Sockel­dämmung vorliegt. Sockel­profile, die am Untergrund befestigt werden (z. B. aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff), werden im Abstand von höchstens 50 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der Sockel­profile sind thermisch bedingte Längen­änderungen zu beachten. Die Stöße der Sockelprofile sollten mit zugehörigen Profil­verbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse im Putz auftreten.

In besonderen Fällen kann alternativ zum Sockelprofil z. B. auch eine Gewebeschlaufe eingebaut werden.

6.15  Ausführung der Dämmung im Spritz­wasser­bereich

Für den Spritzwasser­bereich am Gelände­anschluss bis etwa 30 cm Höhe sowie für die Dämmung unter der Geländeoberkante/Geländeoberfläche (GOK/GOF) sind geeignete Dämmstoffplatten einzubauen, diese müssen oberhalb der GOK/GOF zum Verputzen geeignet sein. Unterhalb der GOK/GOF sind Wärme­dämmstoffe für den Perimeterbereich (PW, siehe DIN 4108-10) einzusetzen, oberhalb der GOK/GOF können auch Dämmplatten für den Außenwandbereich unter Putz (WAP, siehe DIN 4108-10) eingesetzt werden. Siehe [4] und [5].

ANMERKUNG Die Sockel­ausbildung ist kein Bestandteil eines WDVS und muss detailliert geplant werden, insbesondere Gelände­anschlüsse, Gelände­höhe und Sockelhöhe.

Hier wird jetzt ausgeführt, dass die komplette Sockelausbildung von einem Architekten/Planer komplett geplant werden muss. Die Ausführung kann nicht mehr wie üblich dem Handwerker überlassen werden.

1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.

Dieses Dokument gilt für die Abdichtung:

  • gegen Bodenfeuchte;
  • gegen nicht drückendes Wasser;
  • gegen von außen drückendes Wasser;
  • gegen nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken;
  • gegen Spritzwasser am Wandsockel;
  • gegen Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden.

Dieses Dokument darf auch für erdüberschüttete, unterirdische Bauwerke angewendet werden, sofern diese in offener Bauweise errichtet werden.

Weiter sagt die Norm folgendes aus:

5.1.4 W3-E – nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken

Auf eine erdüberschüttete Decke wirkt Niederschlagswasser ein, das durch die Erdüberschüttung bis zur Abdichtung absickert und dort abgeleitet werden muss (siehe Bild 9), z. B. durch Dränung, Gefälle, wasserdurchlässige Überschüttung. Die einwirkende Wassermenge kann durch anschließende aufgehende Fassaden erheblich vergrößert werden.

Bei der Abdichtung einer erdüberschütteten Decke muss der tiefste Punkt der Deckenfläche mindestens 30 cm über HHW/HGW liegen und die Anstauhöhe von 10 cm darf nicht überschritten werden. Andernfalls ist die Abdichtung nach W2-E auszulegen.

ANMERKUNG Zur Abdichtung von Hofkellerdecken siehe DIN 18532.

Da die meisten Erdüberschütteten Innenhöfe oder Höfe mit einem Aufbau von 0,60 bis 1,00 m ausgeführt werden und die Begrünung ja Wasser benötigt. Kann sich das Wasser mehr als 10 cm aufstauen. Aus diesem Grund habe ich den weiteren Aufbau nach W2-I gewählt.

Zur Abgrenzung der Norm 18533 zur Norm 18532 ist folgendes festzuhalten:

DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton

1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen aus Beton mit Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, Gussasphalt oder flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.

Dieses Dokument gilt für die neu hergestellte sowie ganz oder in Teilbereichen erneuerte Abdichtung von:

  • Straßenbrücken, für die nicht die Regelungen der ZTV-ING gelten;
  • Fußgänger- und Radwegbrücken, für die nicht die Regelungen der ZTV-ING gelten;
  • Parkdecks, Zufahrtsrampen und Spindeln von Parkhäusern;
  • Parkdächern
  • Hofkellerdecken und Durchfahrten.

Bodenplatten von Kleingaragen sowie Zugänge zu Parkhäusern oder zu Fußgängerbrücken sind aus abdichtungstechnischer Sicht untergeordnete Verkehrsflächen. Eine ggf. vorgesehene Abdichtung dieser Flächen kann in Anlehnung an diese Norm oder nach DIN 18534 erfolgen.

Eventuell von der Feuerwehr zu befahrende Flächen sind technisch nach der DIN 18533 einzudichten und nicht nach der DIN 18532.

Die DIN 18533 legt dann folgendes fest:

W 2.1-E – mäßige Einwirkung von drückendem Wasser

W 2.1-E liegt bei der Abdichtung von erdberührten Bauteilen vor, auf die unter folgenden Randbedingungen Stauwasser, Grundwasser oder Hochwasser bis 3 m Wassersäule (mWs; 1 mWS = 9,80665 kPa) einwirkt.

Aus den dann folgenden Ausführungen der Norm werden die Bahnen für den Wasserstand < 3,0 m gewählt mit 2 Lagen PYE PV ….. Bahnen.

Die Lagen untereinander müssen vollflächig verklebt werden. Da die Abdichtung ja von einer 3 m Wassersäule ausgeht wird hier nicht mehr über ein Gefälle gesprochen

Falls kein Wasserstand über 10 cm erwartet wird kann nach W3-I abgedichtet werden,

Hier wird dann folgendes Ausgesagt:

8.2.4 Erdüberschüttete Decken bei W3-E

b) Ausführung mit Bitumen- und/oder Polymerbitumenbahnen
Die Abdichtungsschicht ist aus mindestens zwei Lagen Bitumen- und/oder Polymerbitumenbahnen herzustellen. Als untere Lage kann auch eine kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn verwendet werden, wenn die obere Lage aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn besteht. Die obere Lage ist aus einer Polymerbitumenbahn herzustellen. Beträgt das Gefälle der Abdichtungsunterlage weniger als 2 %, sind mindestens 2 Lagen Polymerbitumenbahnen zu verwenden …

Somit ist hier der gleiche Aufbau vorhanden.

Es kann somit weiter wie nach der alten DIN 18195 folgender Aufbau gewählt werden:

  • Betondecke Zementschlempenfrei im 0 %-Gefälle.
  • Polymerbitumen-Voranstrich.
  • Erste Abdichtungslage PYE PV 200 DD in Polymerbitumen vollflächig eingegossen.
  • WS PYE PV 200 S 5; die Schweißbahn wird als Wurzelschutzbahn ausgelegt, da in Teilbereichen eine Dachbegrünung aufgebracht wird.
  • XPS-Wärmedämmstoff als Schutzlage (Begleitdämmung)
  • Trennlage
  • Schutzlagen in den Bereichen ohne Dämmung z. B. Bautenschutzmatten min. 6,0 mm Drainmatten, Drainplatten mit Schutzfunktion
  • Diverse Aufbauten wie Kies, Dachbegrünung, Betonfundamente,
  • Befestigungen zur Befahrung mit Feuerwehrfahrzeugen
  • Gehwegplatten für die Terrassen.

Ein Gefälle ist somit für die Abdichtung nicht nötig. Die Entwässerung ist nach DIN 1986-100 zu bemessen.