Im Bereich des Sachverständigenwesens stellen sich dem Sachverständigen in Bezug auf die Beurteilung des Sachverständigen-Gutachtens durch Rechtsanwälte vermehrt folgende Fragen: Bei dem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ handelt es sich um einen geschützten Titel, den nur ein Sachverständiger tragen darf, der auch tatsächlich bestellt worden ist. Eine solche Bestellung kann vor einer Architekten- und Ingenieurskammer,vor einer Handwerkskammervor einer Industrie- und Handelskammer,vor einer Landwirtschaftskammeroder erfolgen durch das Regierungspräsidium eines Landes. Ein öffentlicher und vereidigter Sachverständigter unterliegt den Grundpflichten Objektivität,Unparteilichkeit undWeisungsfreiheit, und muss einen diesbezüglichen Eid leisten. Dieser schafft Vertrauen dafür, dass die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Gerichtsverfahren zur Erstellung eines Gutachtens herangezogen werden. Weiter muss der Sachverständige erheblich über […]