Bei der Lagerung von Holzrosten ist festzuhalten, dass ein Holzrost nicht windsogmäßig nachgewiesen werden kann. Solange ein Fugenanteil von mind. 3 % vorhanden ist, gibt es einen Druckausgleich im Bereich der herrschenden Drücke oberhalb sowie unterhalb des Holzrostes. Somit gibt es keine Druckdifferenzen und ein Holzrost kann nicht wegfliegen. Um ab Windzone 2 ein Klappern des Holzrostes zu verhindern, sollte dieses eine Mindestfläche von ca. 3 m² aufweisen. Bezüglich der Lagesicherung von Umkehrdämmungen ist festzuhalten, dass gem. Prof. Gerhardt, Aachen, ein Druckausgleich zwischen der XPS-Platte und dem Untergrund (Umkehrdach) stattfindet. Diese Berechnungen, die seit ca. 30 Jahren durchgeführt werden, haben nicht zu Schäden geführt. Somit ist die allgemein anerkannte Regel der Technik unter Berücksichtigung […]