Nachrüstungspflicht von Notentwässerungen gem. DIN 1986-100
Grundstücksentwässerungsanlagen | Stand Dezember 2016 Grundstücksentwässerungsanlagen unterliegen dem Baurecht § 1 (1,2) (1) und 3 (1) MBO, Stand 13.05.2016 und dem Wasserrecht. Sie sind entsprechend § 60 (1) WHG nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Bezüglich der Überprüfung und Wartung gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die aus […]