Grundstücks­entwässerungs­anlagen | Stand Dezember 2016

Grundstücks­entwässerungs­anlagen unterliegen

  • dem Baurecht § 1 (1,2) (1) und 3 (1) MBO, Stand 13.05.2016 und
  • dem Wasserrecht.

Sie sind entsprechend § 60 (1) WHG nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Bezüglich der Überprüfung und Wartung gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die aus den Normen hervorgehen, sondern es wird in den Normen lediglich beschrieben, dass jährlich mind. 2 Wartungen durchzuführen sind um zu überprüfen, dass alle Entwässerungs­einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.

Dabei ist es notwendig, dass folgende Punkte überprüft werden:

  • Höhe der Attika
  • Ausführung der Dachabdichtung
  • Anzahl der Dachabläufe
  • Anzahl evtl. Notüberläufe
  • Berechnung des aufstauenden Niederschlagswassers bei Versagen der Dachabläufe
  • Aus dieser Berechnung ergibt sich dann die Anstauhöhe, die sich auf der Dachfläche aufstauen kann, bevor diese über die Oberkante der Attika im Notfall abfließt.

Falls der letzte Punkt herangezogen wird, muss natürlich eine Überprüfung sämtlicher Abdichtungs­anschlüsse und Hochzüge erfolgen, da dann verhindert werden muss, dass es im Bereich des Gebäudes zu Schäden kommt und somit die Abdichtungs­anschlüsse über den maximalen Anstau im Bereich der Durchdringungen und Wandanschlüsse hochgeführt werden. Im Bereich der Attika muss die Abdichtung bis nach außen geführt werden.

Wenn die Statik es nicht hergibt, dass sich dieses Wasser auf der Dachfläche aufbaut, ist zu empfehlen, dass eine Notentwässerung nachgerüstet wird, damit für die Bewohner eines Gebäudes keine Gefahr für Leib und Leben besteht oder sich die Gebäudestruktur verändert. Wenn dies der Fall ist, müsste auf jeden Fall eine Not­entwässerung nachgerüstet werden.

Zu den Überprüfungen kann jedoch auch ein Gutachten erstellt werden, bei dem die genauen Regenmengen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten überprüft werden um festzustellen, ob die statischen Möglichkeiten gegeben sind. Dabei ist jedoch gem. den Abdichtungs­normen für Dächer auf jeden Fall zusätzlich ein Notspeier/Signalgeber/Kontrollspeier vorzusehen.

Stellungahme auf der Grund­lage der DIN 18531 Abdichtung von Dächer sowie von Balkonen, Loggien und Lauben­gänge

5.8 Stoffe für den Oberflächen­schutz nicht genutzter Dächer

5.8.2 Schwerer Oberflächen­schutz

Geeignet sind z. B.

a) Schüttung aus natürlichem ungebrochenen Gestein der Korngröße 16/32 (Kies) nach DIN EN 13242, ein erhöhter Anteil an Unter- oder Überkorn sowie an gebrochenem Korn ist zulässig,

Weiter führt die DIN im Teil 3 folgendes aus:

5.11 Oberflächen­schutz

b) Schwerer Oberflächen­schutz

– Gesteinsschüttung/Plattenbeläge

Als schwerer Oberflächen­schutz sind Gesteins­schüttungen (vornehmlich aus natürlichen, ungebrochenen Gesteins­körnungen) der Korngruppe 16/32, mindestens 50 mm dick, und/oder Plattenbeläge auf z. B. Splittbett zu verwenden, die bei einer lose verlegten Abdichtungs­schicht gleichzeitig die erforderliche Auflast bilden können.

Bei einer einlagigen Abdichtung wird die Anordnung einer Schutzlage unter einer Gesteins­schüttung empfohlen.

Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung ist mit erhöhtem Bruchanteil und einer hohen Aufprall­geschwindigkeit zu rechnen. In diesem Fall ist bei einer einlagigen Abdichtung die Anordnung einer Schutzlage erforderlich.

DIN 18531

Bei dem Aufbringen von Sackware Kies/Granulat war es bisher üblich, keine Schutzlage auf einlagigen Abdichtungen zu verlegen. Hier sind mir technisch keine Mängel aus einer derartigen Verlegung bekannt.

Bei einer zweilagigen Bitumen­abdichtung ist somit gemäß Norm keine Schutzlage notwendig.

Aus diesem Grund hat der Normen­ausschuss auch keinen zwingenden Handlungsbedarf gesehen und die Entscheidung dem Planer/Bauherren überlassen. Der Bauherr darf hier somit selber entscheiden, wie viel Schutz er möchte und wie viel er in sein Bauwerk investieren möchte.

Die Flachdach­richtlinie sagt etwas anderes aus.

Auszug aus den Flachdach­richtlinien Ausgabe Dezember 2016 mit Änderungen November 2017

3.8 Oberfläch­enschutz

3.8.2 Stoffe für den Oberflächen­schutz

(2) Als schwerer Oberflächenschutz sind

  • Kies mit Körnung 16/32 mm (abweichend von normativen Festlegungen für Zuschlag­stoffe für Beton sind ein erhöhter Anteil von Unter- oder Überkorn sowie höhere Feinanteile oder auch nicht frostbeständige Anteile zulässig; gebrochenes Korn im Kies ist unvermeidbar),
  • Plattenbeläge, Formsteine, frost­beständige Beton­platten u. Ä. auf z. B. Kies- oder Splittbett,
  • Begrünungen,
  • Nutzschichten von befahrenen Flächen,
  • Erdschichten

geeignet.

3.8.3 Planung und Verarbeitung

(2) Die Kiesschüttung muss zum Zeitpunkt des Einbaues mindestens 50 mm dick sein. Übernimmt die Kiesschüttung gleichzeitig die Sicherung gegen Abheben durch Windsog-Kräfte, so ist die Dicke der Schüttung auch abhängig von den anzusetzenden Soglasten (siehe auch Abschnitt 2.6.3.2).

(3) Bei einlagigen Abdichtungen ist eine Schutzlage anzuordnen.

(4) Bei pneumatischer Förderung des Kieses ist mit erhöhtem Bruchanteil und einer hohen Aufprallgeschwindigkeit zu rechnen. In diesen Fällen ist oberhalb der Abdichtung eine Schutzlage anzuordnen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass somit bei allen einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage erforderlich ist.

Wenn der Kies pneumatisch gefördert wird, ist ebenfalls eine Schutzlage notwendig, auch bei Bitumenbahnen.

Eine Entscheidung des Bauherren über sein Investitions­volumen, kann wie gehabt bei der Flachdach­richtlinie wieder nur mit einer separaten, rechtsicheren Vereinbarung getroffen werden.

Holzterrassen im Außenbereich – fachgerechte Ausführung und typische Baufehler

1. Welche Regelungen sind maßgeblich bei der Erstellung von Holzterrassen?
2. Welchen Einfluss haben die Holzart, die Holzfeuchte und die Holzqualität?
3. Wie sieht ein Gesamtterrassenaufbau aus […]

Die neue Bauwerksabdichtung ab 01.07.2017

Zu den Abdichtungsnormen

Alle Abdichtungen sind wie folgt aufgenommen worden:

DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken – Begriffe

DIN 18195 – Beiblatt 2: Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoffen

DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen, Teil 1–5

  • Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
  • Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
  • Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
  • Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton, Teil 1–6

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt
  • Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen
  • Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen, Teil 1–3

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen, Teil 1–4
  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgründsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
  • Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
  • Teil 5: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten
  • Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)

Diese Teile liegen nur als Gelbdruck vor.

DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken, Teil 1–3

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

Die Abdichtungsnormen sind anzuwenden, da diese als anerkannte Regel der Technik anzusehen sind. In Teilbereichen stehen Schlichtersprüche an, wie zum Beispiel zur DIN 18532, Teil 6 für die OS Beschichtungen, die auch gemäß meiner technischen Einschätzung nicht zu einer Abdichtung zählt.

Durch die Veröffentlichung der DIN-Norm besteht eine Hinweispflicht des ausführenden Planers und Unternehmers an den Bauherrn, dass sich Änderungen im Bereich der Planung und Ausführung ergeben. Der Bauherr muss entscheiden, ob er nach der alten Abdichtungsnorm DIN 18195/DIN 18531 bauen möchte oder ob er die technischen Änderungen bereits umsetzt. Die technischen Änderungen, die aus dem neuen Normenwerk entstehen, sind bezüglich der Planung und Ausführung vergütungspflichtig.

Bei der Bedenkenanmeldung sind die Mehrkosten auf Grundlage der technischen Änderung genau zu definieren. Dem Bauherrn muss bewusst gemacht werden, worin die technischen Unterschiede liegen und wie weit die Tragweite ist, damit er eine Entscheidungsgrundlage hat.

Im Hinblick auf die Novellierung der Flachdach­richtlinie Dezember 2016, wurde ich um eine Stellungnahme gebeten.

Zur Historie:

Es gibt die Flachdachrichtlinien seit dem Jahr 1962 mit Erneuerungen 1967/1973/1982/1991/2001 und 2008.

Die DIN 18531, soweit mir bekannt, gibt es seit 1987. Diese wurde zur Planung nicht herangezogen bis sich Herr Prof. Oswald der Novellierung angenommen hat.

Im Jahr 2005 ist die Norm in Ihren Grundzügen komplett überarbeitet worden unter der Mithilfe von Herrn Kurt Michels, Vorsitzender des Ausschusses im Zentralverband des DDH für die Flachdach­richtlinien.

Hier wurden die unterschiedlichen Dächer wie K1 und K2 mit den unterschied­lichen technischen Voraus­setzungen beschrieben, für das nicht genutzte Dach.

Die Flachdachrichtlinien wurden auf der Grundlage der DIN 18531 überarbeitet und zusätzlich mit dem Teil genutzter Dächer, sowie mit dem Windsog für das Flachdach ohne Berechnung nach DIN 1991 und Detail Skizzen erweitert.

In dem Teil mit den genutzten Dächern, erfolgte dann der Verweis auf die DIN 18195 Bauwerksabdichtung.

Nachdem die Entscheidung im Jahr 2010 gefallen ist, die DIN 18195 einzustellen, wurden die neuen DIN-Reihen festgelegt wie folgt:

Wie auf dem Bild zu erkennen ist, ist die DIN 18531: 2017-07 auch erneuert. Die alte DIN 18531, Ausgabe 2010, war bis 01.07.2017 in dieser Form gültig, für die nicht genutzten Dächer.

Die Flachdachrichtlinien Ausgabe 12/2016 hat sich, nachdem die Hauptinitiatoren leider verstorben sind, in eine komplett andere Richtung entwickelt, so dass wir momentan, zwei bez. drei komplett verschieden Regelwerke haben.

  1. Die DIN 18531 in ihrer Form sehr ähnlich der Flachdach­richtlinien Ausgabe 2008 für die nicht genutzten Dächer. Diese ist seit dem 01.01.2017 veröffentlicht und hat gemäß den alten Flachdach­richtlinien jetzt auch die genutzten Flächen aufgenommen.
  2. Die DIN 18195, die eingestellt wurde, da sie komplett neu aufgestellt wurde, siehe Übersichtsbild oben.
  3. Die Flachdach­richtlinie, die sich komplett von der alten Flachdach­richtlinie gelöst hat und Teile der DIN 18532 und sogar der DIN 18533 übernommen hat.

Es ist somit festzuhalten, dass die Flachdach­richtlinie erst beweisen muss, dass Sie die neue allgemein anerkannte Regel der Technik ist. Es werden zumindest mit Erfolg Dächer nach der DIN 18531 Ausgabe 2017 (Ähnlich der Flachdach­richtlinie 2008) errichtet. Die genutzten Dächer werden jetzt auch in der DIN 18531 geregelt.

Mit dem Erscheinen der neuen Normenreihen, siehe Schaubild zum 01.07.2017, hat sich die Fachregel Ausgabe 12/2016 somit überholt.

In den Normen der DIN 18531 bis 18535 werden die für die Planer notwendigen Angaben für die Auswahl der Abdichtung, abgestimmt auf das Bauwerk angegeben wie z. B.:

Rissbreiten­beschränkungen, Nutlasten bei Parkdecks und überschütteten Kellern. Lastaufnahmen wie zum Beispiel:

  • Nutzungen der Feuerwehr
  • befahrbar mit PKW und LKW

Weiter wurden Vorgaben für Wasserdrücke usw. angegeben.

Es bestehen berechtigte Zweifel, ob die novellierte Flachdach­richtlinie von heute auf morgen als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann und bei in Planung oder Bau befindlichen Gebäuden überhaupt berücksichtigt werden kann. Zu Letzterem gilt insbesondere anzumerken, dass die konkreten Inhalte der novellierten Flachdach­richtlinie bis zuletzt in den Ausschüssen heftig diskutiert wurden und bis zuletzt nicht bekannt war, welche Inhalte bei der Novellierung berücksichtigt werden. Die Uneinigkeit der bei der Novellierung beteiligten Fachleute spricht auch nicht dafür, dass die novellierte Flachdach­richtlinie die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt.

In der EN 45020 werden die anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

„1.5 anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird …“

Dass diese Definition zum heutigen Zeitpunkt auf die Novellierung der Flachdach­richtlinie zutrifft, darf bezweifelt werden.

Zwar Schreiben die Dachdecker, dass diese allgemein anerkannte Regel der Technik sei, wobei dies ja auch der gleiche Interessen­verband ist, der das Regelwerk geschrieben hat.

Es dürften berechtigte Zweifel daran bestehen, dass diese Definition in naher Zukunft zutreffen wird. Es werden in den Werkverträgen, der von mir betreuten Baumaßnahmen aktuell die Anforderungen der novellierten Flachdach­richtlinie sehr oft ausdrücklich nicht vereinbart. Wenn diese Vorgehensweise künftig durchaus üblich sein wird, dürfte man auch künftig genau nicht davon sprechen, dass die novellierte Flachdach­richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist.

Stellung­nahme zu der Wasser­unterlaufsicherheit

Gem. Fachregeln des ZVDH, hier die Fachregel Abdichtung, wird unter
2.3.2 Ortbeton, Zementestriche und Betonfertigteile, unter (4) Folgendes ausgesagt:

(4)
Wenn Dampfsperren oder Abdichtungen wasserunterlaufsicher ausgeführt werden sollen, muss der Beton abtragend vorbereitet (z. B. durch Kugelstrahlen, Feinfräsen) und seine Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen. Die abtragend vorbereiteten Betonoberflächen erfordern einen Flächenausgleich, wenn die Grenzwerte der Stichmaße für Ebenheitsabweichungen der Betonoberfläche nach Abb. 1 überschritten werden. Für den Flächenausgleich dürfen nur zugelassene Instandsetzungsmörtel verwendet werden.

Abb. 1: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen von Oberseiten von Stahlbetondecken nach DIN 18202

Die Rauigkeit des vorbereiteten Betons muss mit dem Sandflächenverfahren nach DIN EN 13036-1 geprüft werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Prüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Bei Rauigkeiten größer als 1,5 mm muss eine Kratzspachtelung mit Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz erfolgen. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren kann die Rauigkeit anstelle der Kratzspachtelung auch mit der Polymerbitumenklebemasse ausgeglichen werden.

Die Flächen sind mit Reaktionsharz nach ZTV-ING zu versiegeln. Für die versiegelte Fläche muss die Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die Materialverträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.

Diese Arbeiten sind unter derartigen Voraussetzungen, als Alleinbetrachtung des Dachdeckerhandwerks, technisch überhaupt nicht ausführbar. Es sind selbstverständlich gewisse Grundvoraussetzungen notwendig, um diese Wasserunterlaufsicherheit mit den Haftzugswerten zu erlangen. Dies stellt normalerweise im Brücken- oder Parkdeckbau auch kein Problem dar, da hier sowieso höherwertige Betone eingebaut werden.

Falls dies tatsächlich auch bei einer Abdichtung für Flachdächer gefordert werden soll, muss schon beim Rohbau berücksichtigt werden, dass die Decken, die derart ausgeführt werden, auch folgende Voraussetzungen haben:

  • W/Z-Wert soll bei 0,45 liegen.
  • Die Konsistenz darf nicht zu dünn sein (hier maximal F3).
  • Es müssen reine zementgebundene Rezepturen verwandt werden, ohne Flugasche und ohne PCE-Fließmittel. Diese beiden Zusatzstoffe würden sonst verhindern, dass die Haftzugswerte erreicht werden.
  • Es muss eine vernünftige Verdichtung vorhanden sein. Hier ist handwerklich festzuhalten, dass dieser Beton nicht „kaputt gerüttelt“ werden darf.
  • Die Nachbehandlung sollte separat ausgeschrieben und muss optimal durchgeführt werden, inkl. Nachweisen.
  • Als Beispielrezeptur wäre folgender Beton geeignet:
    C35/45 F3 32er Korn XC4, XD3, XF2, XF3, XA2, XA3, Reinzement gebunden
  • Für den Beton sind dann folgende Expositionsklassen vereinbart:
    XC4 = wechselnasse Zonen und Trockenaußenbauteile mit direkter Beregnung, Bauteile in Wasserwechselzonen
    XD3 = wechselnass und trocken, Teile von Brücken, Fahrbahndecken, Parkdecks
    XF2 = mäßige Wassersättigung mit Taumitteln oder Meerwasser
    XA2 = chemisch mäßig angreifende Umgebung und Meerwasserbauwerke
    XA3 = chemisch stark angreifende Umgebung

Diese Eigenschaften weist üblicherweise eine normale Betondecke überhaupt nicht auf. Somit werden auch hier, bei einer normalen Betondecke, die Haftzugswerte nicht erreicht.

Die in der Fachregel geforderten Reaktionsharze werden in der ZTV-ING geregelt und in den BASt-Listen ausgewiesen. Diese Listen können im Internet eingesehen werden. Dabei ist festzuhalten, dass die mir bekannten Produkte eine maximale Restfeuchte im Beton von 5 % aufweisen dürfen. Das heißt, diese darf nicht überschritten werden. Somit ist es dann für die Außenbauteile notwendig Zelte aufzubauen, damit die Reaktionsharze auch trocken aufgebracht werden.

Damit kann man festhalten, dass eine Eigenschaft beschrieben wird, die unter Baustellenbedingungen und unter normalen Kosten für eine Dachabdichtung nicht darstellbar sind. Dies muss jedem Planer bekannt sein, da es auch möglich ist, unterlaufsichere/wasserunterlaufsichere Abdichtungssysteme, wie z. B. mit einem Polymerbitumen und einer PYE PV200 DD, auch schon bei wesentlich geringeren Haftzugswerten auf Betonflächen zu erreichen. Gemäß meiner Erfahrung wird dies schon bei Haftzugswerten zwischen 0,6 bis 1 N/mm² erreicht.

Auf Grundlage der Fachregeln für Abdichtungen – Flachdachrichtlinien – Ausgabe Dezember 2016 wurde ich gebeten, eine Stellungnahme bezüglich Umkehrdächer auf 0 % – Gefälledächer zu erstellen mit dem Abdichtungsaufbau von unten nach oben wie folgt:

  • Betondecke Zementschlempenfrei im 0 % – Gefälle.
  • Polymerbitumen – Voranstrich.
  • Erste Abdichtungslage PYE PV 200 DD in Polymerbitumen vollflächig eingegossen.
  • WS PYE PV 200 S 5; die Schweißbahn wird als Wurzelschutzbahn ausgelegt, da in Teilbereichen eine Dachbegrünung aufgebracht wird.
  • XPS – Wärmedämmstoff
  • Trennlage
  • Diverse Aufbauten wie Kies, Dachbegrünung, Betonfundamente, Betonfahrbahn für die Fassadenreinigungsanlage .
  • Gehwegplatten für die Terrassen.

Eine Betrachtung erfolgt nur anhand der Flachdachrichtlinien Ausgabe 12.2016, nicht anhand der DIN 18531 da diese erst im 2. Quartal 2017 neu erscheint. In wie weit die Flachdach Richtlinien die allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist momentan noch unklar, da die Fachwelt diese als sehr kritisch ansieht. Hier werden Teilbereiche der Flachdach Richtlinien von Firmen wie exemplarisch LIDL, IKEA und Hornbach ausgeschlossen und nicht vereinbart. Weiter werden die Festlegungen von Sachverständigen kontrovers diskutiert. Selbst die einzelnen Dachdeckerverbände haben unterschiedliche Interpretationen der einzelnen Punkte.

Zu dem Umkehrdach ist jetzt folgendes festzuhalten:

1 Allgemeine Regeln

1.2 Begriffe

Zusätzlich zu den Begriffen aus anderen Regelwerksteilen („Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen“) gelten für Abdichtungen folgende Definitionen.

1.2.16 Gefällelose Fläche

Unterlagen/Unterkonstruktionen von Abdichtungen ohne Gefälle. Flächen mit einem planmäßigen Gefälle kleiner 2 % sind wie gefällelose Flächen zu behandeln.

© Alle Rechte beim ZVDH

Hier wird definiert, dass es auch nach der neuen Flachdachrichtlinie Dächer unter 2 % gibt.

1.2.40 Unterläufigkeit

Verteilung von Wasser unterhalb einer oder mehrerer Schichten des Dachaufbaus infolge lokaler Fehlstellen/Beschädigungen

© Alle Rechte beim ZVDH

Warmdächer und lose verlegte Abdichtungsbahnen im Umkehrdach können unterlaufen werden und somit ist eine Leckage sehr schwer zu orten.

1.3 Konstruktions- und Verlegearten

(2) Abdichtungen, Dampfsperren und Wärmedämmstoffe können je nach Stoffart

  • lose verlegt (mit Auflast oder mechanischer Befestigung)
  • teilflächig verklebt
  • vollflächig verklebt
  • wasserunterlaufsicher

ausgeführt werden.

© Alle Rechte beim ZVDH

Hier werden die unterschiedlichen verlege Arten beschrieben. Die Fachregel lässt es tatsächlich zu, dass auch in einem Umkehrdach die Abdichtungsbahn lose verlegt werden darf.

Dies ist aus technischer Sicht nicht nachzuvollziehen. Hier ist, gemäß meiner persönlichen technischen Einschätzung, durch die Lobbyarbeit der Kunststoffbahnen-Industrie, die lose Verlegung mit aufgenommen worden. Welchen Sinn macht diese Verlegung? Bei einer Undichtigkeit wird die komplette Abdichtung unterlaufen. Ich hatte zu dieser Art der Ausführung einen Einspruch getätigt, der nicht beantwortet wurde.

1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise

(3) Gefälle und Entwässerung sind nach Abschnitt 2.2 und Abschnitt 2.5 zu planen

(4) Bei der Planung von Gefälle sind Durchdringungen, Einbauteile, aufgehende Bauteile und Anlagen zu berücksichtigen. Beim nachträglichen Einbau von Einbauteilen (z.B. Lichtkuppeln) sowie beim nachträglichen Aufstellen/Auflegen von Anlagen, insbesondere Solaranlagen, muss dieser Einfluss auf die Entwässerung aller Flächen bei der Planung berücksichtigt werden

(6) Bei gefällelosen Flächen sollte ein schwerer Oberflächenschutz angeordnet werden.

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Diese Aussage ist in Teilbereichen neu. Bis zur Veröffentlichung gab es keine Forderung nach Gegengefälle, bei den Einbauteilen wie z. B. Lüftungsbauwerke, Lichtbänder usw.

Weiter werden Empfehlungen ausgesprochen über den Oberflächenschutz, dieser ist ja bei einem Umkehrdach immer gegeben.

(26) Die vollflächige Verklebung von Abdichtungsbahnen im Gießverfahren auf der Stahlbetonunterlage/-unterkonstruktion reduziert bei lokaler Beschädigung der Abdichtung die Wasserwanderung auf der Stahlbetonunterlage/-unterkonstruktion.

(30) Bei befahrenen Flächen ist durch den Planer vorzugeben, ob und welche Maßnahmen zur Sicherung gegen Wasserunterläufigkeit erforderlich sind.

© Alle Rechte beim ZVDH

Hier wird jetzt ausgesagt, dass bei den vollflächigen Verklebungen die Wasserwanderung reduziert wird.

Leider wird hier nicht weiter auf die technischen Möglichkeiten mit den Polymerbitumen Massen eingegangen.

2 Beanspruchungen und Anforderungen

2.1 Beanspruchungen von Abdichtungen

Auf Abdichtungen können folgende Beanspruchungen einwirken:

  • Feuchte
  • mechanische Beanspruchungen
  • thermische Beanspruchungen
  • biologische Beanspruchungen (z. B. durch Wurzelwachstum)
  • chemische Beanspruchungen (z. B. Emissionen aus Industrieanlagen)
  • sonstige Beanspruchungen.

Darüber hinausgehende Beanspruchungen sind ebenfalls in der Planung zu berücksichtigen.

© Alle Rechte beim ZVDH

Zu den Beanspruchungen ist festzuhalten das bei einem Umkehrdach folgende Beanspruchung nicht auftreten.

  • mechanische Beanspruchungen
  • thermische Beanspruchungen

Durch den Entfall dieser Beanspruchung wird die Lebenserwartung der Abdichtungsbahnen wesentlich erhöht.

Die Abdichtung erfährt im Bereich der Flächenabdichtung und der Anschlüsse hinter oder unter der XPS – Wärmedämmung keine großen Temperaturunterschiede, hier sind max. Unterschiede von 5 K zu erwarten. Entgegen der ca. 110 K bei einem normalen Warmdach.

Hinsichtlich der biologischen Beanspruchung treten bei Bitumenbahnen keine Probleme auf, wenn diese Gefahr besteht, kann die Oberlage mit einer Abdichtungsbahn mit einer FLL Prüfung ausgerüstet werden.

Mikroorganismen wie z. B. Algen benötigen Sonne (UV Strahlung). Algen treten bei einem Umkehrdach nicht im Bereich der Abdichtung auf und können somit keinen Schaden anrichten.

Somit ist dieser Punkt technisch abgearbeitet.

Bitumen Bahnen sind resistent gegen chemische Belastungen, nicht aber gegen Öle und Fette. Hier müsste dann eine separate Planung erfolgen.

Bei Feuchtebelastung ist eine Bitumenbahn gemäß DIN 2000-201 und -202 geprüft und Wasserdicht. Da die Bitumen Bahnen immer mindestens zweilagig verlegt werden, erreichen wird hier auch eine sehr hohe Sicherheit im Bereich der Nähte.

2.2 Dachneigung, Gefälle

(1) Die Unterlage der Abdichtung soll für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mindestens 2 % in der Fläche geplant werden.

(2) Gefällelose Flächen können in begründeten Fällen, z. B.

  • infolge reduzierter Anschlusshöhen an Türen,
  • konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
  • Bestandsgebäude mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
  • Intensivbegrünung oder erdüberschüttete Flächen mit Anstaubewässerung,
  • baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,

geplant und ausgeführt werden.

Die besonderen Anforderungen von Abschnitt 2.3.4 und Abschnitt 3.6 sind zu berücksichtigen.

(3) Das tatsächliche Gefälle kann infolge von vorhandenen Toleranzen/Abweichungen vom planmäßigen Gefälle abweichen

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Unter dem Punkt (2) werden Beispiel aufgeführt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Hier ist gemäß meiner technischen Erfahrung das Sicherheitsinteresse des Bauherrn auch eine Begründung.

Wenn eine Verbundabdichtung aufgebracht wird, verhindert diese, dass Wasser unter der Abdichtung fließt und es kann bei einer eventuellen Leckage die Undichtigkeit sehr schnell geordnet werden.

Dieser Vorteil ist technisch höherwertig anzusehen, als ein Gefälle das üblicherweise in der Wärmedämmung angeordnet wird. Was nützt mir ein Gefälle wenn das Wasser in einem Warmdach auf der Dampfsperre steht und die Wärmedämmung durchnässt wird.

Weiter verlieren wir den Vorteil der Verbundabdichtung, wenn wir einen Gefälleestrich aufbringen der ja keine 100 % Verbindung mit dem Beton eingeht und das Wasser sich dann wieder auf der kompletten Decke verteilen kann.

Falls eine Unterlaufsicherheit wie bei einem Brückenbauwerk gewünscht wird, führt die Fachregel folgendes aus.

2.3.2 Ortbeton, Zementestriche und Betonfertigteile

(1) Ortbetondecken und Estriche müssen ausreichend erhärtet und oberflächentrocken sein. Die Oberfläche soll frei von Kiesnestern, klaffenden Rissen, Graten und abgerieben sein.

(2) Die Fugen zwischen Betonfertigteilen müssen geschlossen oder formstabil abgedeckt sein.

(3) Über Kopf- und Längsfugen großformatiger Platten, bei denen Bewegungen auftreten können, sind mindestens 0,20 m breite Schleppstreifen lose aufzulegen und einseitig zu fixieren.

(4) Wenn Dampfsperren oder Abdichtungen wasserunterlaufsicher ausgeführt werden sollen, muss der Beton abtragend vorbereitet (z. B. durch Kugelstrahlen, Feinfräsen) und seine Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die abtragend vorbereiteten Betonoberflächen erfordern einen Flächenausgleich, wenn die Grenzwerte der Stichmaße für Ebenheitsabweichungen der Betonoberfläche nach Abb. 1 überschritten werden. Für den Flächenausgleich dürfen nur zugelassene Instandsetzungsmörtel verwendet werden.

Abb. 1: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen von Oberseiten von Stahlbetondecken nach DIN 18202

Die Rauigkeit des vorbereiteten Betons muss mit dem Sandflächenverfahren nach DIN EN 13036-1 geprüft werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Prüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Bei Rauigkeiten größer als 1,5 mm muss eine Kratzspachtelung mit Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz erfolgen. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren kann die Rauigkeit anstelle der Kratzspachtelung auch mit der Polymerbitumenklebemasse ausgeglichen werden.

Die Flächen sind mit Reaktionsharz nach ZTV-ING zu versiegeln. Für die versiegelte Fläche muss die Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die Materialverträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.

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Hier hat der Flachdachausschuss die Forderungen aus der ZTV Ing. für Brückenbauwerke abgeschrieben. Diese Ausführungen sind zwar bei befahrenden Decken oder Brücken zu empfehlen, jedoch kann ich technischen keinen Sinn bei einem Umkehrdach oder einer normalen Hofkellerdecke erkennen. Hier ist der Kosten/Nutzen Effekt für den Bauherrn nicht gegeben.

Bei einer Verbundabdichtung wird auf dem Beton mit einem kunststoffvergüteten Heißbitumen die Abdichtungsbahn aufgebracht.

Dieses Kunststoffvergütete Heißbitumen hat die Eigenschaft, dass hier eine Nachverklebung (d. h. Fehler verzeihend) erfolgt.

Gemäß Fachregel müssen Bahnen mit folgenden Eigenschaften eingebaut werden.

3.6.2.2 Planung und Ausführung

(2) Für mehrlagige Abdichtungen, mit Ausnahme von befahrenen Flächen, sind

  • Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen (Anwendungstyp DO / DU, wenn die Bahnen keine Bestreuung aufweisen)
  • PYE-G 200 DD und PYP-G 200 DD
  • PYE-PV 200 DD und PYP-PV 200 DD

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Diese Abdichtungsbahn wird mit dem Polymerbitumen eingegossen

  • Polymerbitumen-Schweißbahnen (Anwendungstyp DO / DU, wenn die Bahnen keine Bestreuung aufweisen
  • PYE-G 200 S4/5 und PYP-G 200 S4/5
  • PYE-PV 200 S5 und PYP-PV 200 S5

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Hierbei handelt es sich um die Oberlage, die eventuell, falls notwendig auch mit einem Wurzelschutz ausgerüstet ist. Der Nachweis erfolgt dann über eine FLL Prüfung.

Hierbei treten folgende Eigenschaften auf:

Nach dem Aufbringen der 1. Abdichtungslage wird die 2. Abdichtungslage aufgeschweißt.

Bei diesem Arbeitsvorgang wird das untere Bitumen ebenfalls noch einmal erwärmt und verklebt, im Bereich von etwaigen Fehlstellen.

Weiterhin erfolgt eine Nachverklebung durch die Auflast, d. h. nach dem Aufbringen der Windsogsicherung (Auflast) erfolgt wiederum ein Nachverkleben durch die Flächenauflast.

Es wird somit die Wasserwanderung unter der 1. Abdichtungslage verhindert.

Dies hat den sehr großen Vorteil, falls Undichtigkeiten auftreten sollten, dass diese sehr genau zu lokalisieren sind und nicht, wie bei einem konventionellen Warmdach, die Fehlstelle in der Dachabdichtung meterweit entfernt sein kann, von der Leckage Stelle im Gebäude.

Die Wasserwanderung ist nur gegeben, wenn mit dem festen Baustoff Ortbetondecke der Verbund hergestellt wird. Normalerweise reicht es aus, die Decke mit einem Stahlbesen zu reinigen. In seltenen Fällen, wenn die Betonnachbehandlung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, kann es notwendig sein, dass kugelgestrahlt wird.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung ist folgendes festzuhalten:

Der oben aufgeführte Dachaufbau ist die sicherste und langlebigste Art, ein Flachdach abzudichten.

Bei der so auszuführenden Verbundabdichtung wird letztendlich eine Abdichtung gemäß ZTV-Ing. für Brückenabdichtungen, sowie für Abdichtungen im Bereich von Parkdächern auf der Betondecke nachvollzogen und sämtliche Vorteile dieses Systems werden im Dachbereich auch erreicht.

Die Lebenserwartung der Abdichtung unter Berücksichtigung der

  • Umwelteinflüsse
  • UV- Strahlung
  • Thermische Beanspruchungen

ist wesentlich länger, als bei einer herkömmlichen Warmdachausbildung.

Auch bei den Anschlüssen treten diese Belastungen nicht auf, da bei Attika und Wand ebenfalls die Umkehrdämmung vor die Abdichtung gestellt wird.

Zur aufkommenden Diskussion, dass Wasser unterhalb der XPS-Wärmedämmung stehen wird und sich unterhalb der Abdichtung Pfützen bilden können, ist folgendes festzuhalten:

Auf der XPS-Dämmung, die als Druckverteilplatte dient, wird eine Auflast aufgebracht, die physikalisch das Wasser wegdrückt.

Dies funktioniert so, wie bei dem physikalischen Experiment, in dem bei einem 10 Liter Eimer Wasser eine druckstabile Scheibe, wie z. B. XPS-Wärmedämmung ausgeschnitten wird.

Wenn Sie diese nun oben auf den Eimer legen und hier Gewichte aufbringen passiert folgendes:

Das Wasser drückt sich im Randbereich zwischen XPS-Platte und der Eimerwandung hoch und fließt ab.

Das Gleiche passiert beim Umkehrdach; das Wasser wird somit zum Entspannungspunkt gedrückt, dies ist in dem Fall dann die Entwässerung (Gully).

Somit können auch diese Bedenken entkräftet werden.

Es tritt auch dann kein Problem auf, wenn tatsächlich mal eine Vertiefung mittig der relativ formstabilen Platten vorhanden wäre, da das Wasser sich in diesem Bereich auf der Abdichtung sammeln würde und nicht abfließen kann, demnach würde auch kein Wärmeverlust entstehen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein Umkehrdach mit einer Verbundabdichtung auf eine betonschlempenfreie Betondecke auch im 0 % Dach die beste Abdichtungsvariante darstellt.

Im Bereich meiner gutachterlichen Tätigkeit habe ich erst ein undichtes Umkehrdach gesehen, hier ist die Leckage Stelle direkt gefunden worden und ohne großen Aufwand behoben worden.

In meiner Zeit als Ausführender bei der Fa. Ruberoid (bis 2001 der größte Abdichter Europas) habe ich selber ca. 400.000,00 m² Umkehrdächer gebaut.

Als Planer (Seit 2001) habe ich ca. 250.000,00 m² geplant und teilweise auch in der Bauleitung überwacht, auch hier sind keine Schäden aufgetreten.

Die Ausführung stellt eine Abdichtung dar, die den “allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Diese Art der Abdichtung ist gemäß meiner Erfahrung die sicherste Abdichtung, die unter wirtschaftlichen Aspekten gebaut werden kann. Der Abdichtungsaufbau sollte mit dem Bauherren diskutiert und vereinbart werden, da der Bauherr so eine längere Lebenserwartung der Dachabdichtung erwarten kann.

Auf Grundlage der Fachregeln der Normen für Abdichtungen wurde ich gebeten eine Stellung­nahme bezüglich Umkehrdächer auf 0 %-Gefälle­dächer zu erstellen mit dem Abdichtungs­aufbau von unten nach oben wie folgt:

  • Betondecke Zementschlempenfrei im 0 %-Gefälle.
  • Polymerbitumen – Voranstrich.
  • Erste Abdichtungslage PYE PV 200 DD in Polymerbitumen vollflächig eingegossen.
  • WS PYE PV 200 S 5; die Schweißbahn wird als Wurzel­schutzbahn ausgelegt, da in Teilbereichen eine Dachbegrünung aufgebracht wird.
  • XPS – Wärmedämmstoff
  • Trennlage
  • Diverse Aufbauten wie Kies, Dachbegrünung, Betonfundamente, Betonfahrbahn für die Fassadenreinigungsanlage.
  • Gehwegplatten für die Terrassen.

Die DIN 18531 unterscheidet für beide Dachnutzungen hier:

  • Nicht genutzte Dächer und
  • Genutzte Dächer

Zur Definition:

genutzte Dächer begehbar Dachflächen, z. B. Dachterrassen, Gehwege in begrünten Dächern, intensiv Begrünungen mit Anstaubewässerungen < 100 mm, Solaranlagen und/haustechnische Anlagen.

nicht genutzte Dächer sind Dächer, die nur zur Wartung des Daches begangen werden und extensiv begrünte Dächer.

Zu den Anforderungen der Norm werden hier unterschiedliche Anforderungen an die Abdichtung gestellt:

Mechanische Einwirkungen:

Stufe I:  Hohe mechanische Einwirkung
Stufe II: Mäßige mechanische Einwirkung

Thermische Einwirkung:

Stufe A – Hohe thermische Einwirkung
Stufe B – Mäßige thermische Einwirkung

Somit ergeben sich folgende Einwirkungsklassen

Tabelle 1 — Einwirkungsklassen für Abdichtungen

Auszug aus der DIN 18531

Die DIN führt weiter aus, dass es für die nicht genutzten und genutzten Dächer zwei Anwendungsklassen gibt, hier die Standardausführung K1 und die höherwertige Ausführung K2.

Zu dem Gefälle führt die Norm aus, „Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2 % geplant werden.“

Hierzu erfolgt eine Ergänzung, wenn es nicht zu Schäden im Oberbodenbelag kommt.

Zitat

6.3.2 Anforderungen an das Gefälle in Abhängigkeit von der Anwendungsklasse

6.3.2.1 Anwendungsklasse K1

Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.

6.3.2.2 Anwendungsklasse K2

Dächer der Anwendungsklasse K2 sind in der Fläche mit einem Gefälle von ≥ 2 % zu planen. Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von 1 % geplant werden.

Auszug DIN 18531

Somit ist definiert, dass ein Umkehrdach in 0 % Gefälle geplant werden darf. Weiter führt die Norm aus, dass es Maßnahmen zur Begrenzung von der Wasserunterläufigkeit gibt. Hier werden die Schichten im Verbund mit dem massiven Untergrund hergestellt.

Somit ist durch die Norm das Umkehrdach definiert. Für den Untergrund des Betons müssen folgende Eigenschaften eingehalten werden.

„Flächen aus Beton oder Zementestrich müssen ausreichend erhärtet und oberflächen­trocken sein. Die Oberfläche muss stetig verlaufend, geschlossen, sowie frei von Kiesnestern und Graten sein.“

Weiter muss die Decke schlempenfrei sein, dass hier ein Verbund des Polymerbitumen mit der Betondecke erfolgen kann. Eine Untergrundvorbehandlung wie bei einem Brückenbauwerk mit Kugelstahlen und Epoxid­beschichtung ist technisch nicht notwendig!

Wenn die Abdichtung aufgebracht ist, erfolgt der Schutz der Abdichtung durch einen XPS Dämmstoff, der auch gleichzeitig die Dämmung des Gebäudes übernimmt, z. B. der Fa. DOW Roofmate SL-A. Diese Dämmungen sind alle in der DIN 4108 zugelassen und haben für Sonderanwendungen wie für Dachbegrünungen Zulassungen des DIBt.

Die Windsogsicherung der Wärmedämmung wird durch eine Auflast hergestellt, bei der die Auflast noch den Vorteil hat, dass die Abflussmenge des Niederschlag­wasser nach DIN 1986-100 reduziert wird, hier von 10 % bis 90 %. Dies wirkt sich auch noch positiv auf die Abwassergebühren aus und die Regenrückhaltung trägt zur nachhaltigen Wassernutzung bei. Es werden die Abwasserkanäle entlastet.

Zu der Dachbegrünung ist folgendes festzuhalten:

Die Dachbegrünung ist ökologisch sinnvoll, da ein Schutz der Abdichtung durchgeführt wird und die Dach­abdichtung langlebiger ist. Die Temperatur wird erheblich reduziert durch die Verdunstung des Regen­wassers. Es werden ca. 3-5 Liter/m²/Tag bei Sonnen­schein verdunsten, somit liegt ein ca. 10-facher Kühleffekt gegenüber einer „nackt“ liegenden Dach­abdichtung vor. Es wird ein öko­logisches Mikrolima für Fauna und Flora geschaffen.

Zur Auflast Kies und Platten gilt gleiches wie vor, jedoch mit geringeren Verdunstungs-Werten.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung ist folgendes festzuhalten:

Der oben aufgeführte Dachaufbau ist die sicherste und langlebigste Art, ein Flachdach abzudichten.

Bei der so auszuführenden Verbund­abdichtung wird letztendlich eine Abdichtung gemäß ZTV-Ing. für Brücken­abdichtungen, sowie für Abdichtungen im Bereich von Parkdächern auf der Betondecke nachvollzogen und sämtliche Vorteile dieses Systems werden im Dachbereich auch erreicht.

Die Lebenserwartung der Abdichtung unter Berücksichtigung der

  • Umwelteinflüsse
  • UV- Strahlung
  • Thermische Beanspruchungen

ist wesentlich länger, als bei einer herkömmlichen Warmdach­ausbildung.

Auch bei den Anschlüssen treten diese Belastungen nicht auf, da bei Attika und Wand ebenfalls die Umkehr­dämmung vor die Abdichtung gestellt wird.

Zur aufkommenden Diskussion, dass Wasser unterhalb der XPS – Wärme­dämmung stehen wird und sich unterhalb der Abdichtung Pfützen bilden können, ist folgendes festzuhalten:

Auf der XPS – Dämmung, die als Druck­verteil­platte dient, wird eine Auflast aufgebracht, die physikalisch das Wasser wegdrückt.

Dies funktioniert so, wie bei dem physikalischen Experiment, in dem bei einem 10 Liter Eimer Wasser eine druckstabile Scheibe, wie z. B. XPS- Wärmedämmung ausgeschnitten wird. Wenn Sie diese nun oben auf den Eimer legen und hier Gewichte aufbringen passiert folgendes:

Das Wasser drückt sich im Randbereich zwischen XPS – Platte und der Eimerwandung hoch und fließt ab.

Das Gleiche passiert beim Umkehrdach; das Wasser wird somit zum Entspannungspunkt gedrückt, dies ist in dem Fall dann die Entwässerung (Gully).

Somit können auch diese Bedenken entkräftet werden.

Es tritt auch dann kein Problem auf, wenn tatsächlich mal eine Vertiefung mittig der relativ formstabilen Platten vorhanden wäre, da das Wasser sich in diesem Bereich auf der Abdichtung sammeln würde und nicht abfließen kann, demnach würde auch kein Wärmeverlust entstehen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein Umkehrdach mit einer Verbundabdichtung auf eine betonschlempenfreie Betondecke auch im 0 % Dach die beste Abdichtungsvariante darstellt.

Im Bereich meiner gutachterlichen Tätigkeit habe ich erst ein undichtes Umkehrdach gesehen, hier ist die Leckage Stelle direkt gefunden worden und ohne großen Aufwand behoben worden.

In meiner Zeit als Ausführender bei der Fa. Ruberoid (bis 2001 der größte Abdichter Europas) habe ich selber ca. 400.000,00 m² Umkehrdächer gebaut.

Als Planer (Seit 2001) habe ich ca. 300.000,00 m² geplant und teilweise auch in der Bauleitung überwacht, auch hier sind keine Schäden aufgetreten.

Die Ausführung stellt eine Abdichtung dar, die den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Diese Art der Abdichtung ist gemäß meiner Erfahrung die sicherste Abdichtung, die unter wirtschaftlichen Aspekten gebaut werden kann. Der Abdichtungsaufbau sollte mit dem Bauherren diskutiert und vereinbart werden, da der Bauherr so eine längere Lebenserwartung der Dachabdichtung erwarten kann.

Abreißversuch mit Bitumenbahn

Nach DIN 18532 Teil III Abschnitt 9.2.2 verfügt ein Untergrund über eine ausreichende Klebefähigkeit zur Verwendung von Bitumen- und Polymerbitumenschweißbahnen, sowie Bitumen- und Polymerbitumendichtungsbahnen, oder nicht.

Immer wieder stellt sich die Diskussion auf den diversen Baustellen ein, bei dem Dachdecker und Auftraggeber über die Untergrundbeschaffenheit aus Beton diskutieren. Da weder die Flachdachrichtlinie, noch die DIN 18531 im Bereich von Dachflächen über die Klebefähigkeit eine direkte Aussage treffen, ist es an der Zeit Klarheit in die gesamte Situation zu bringen.

Hierzu stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Werden für eine Dachfläche gemäß DIN 18531 keine Anforderungen an Unterläufigkeit oder erhöhte Sicherheit gestellt, ist es ausreichend, wenn der Untergrund lediglich visuell begutachtet wird. Um dennoch einen „messbaren“ Versuch durchzuführen und eine Bewertungsgrundlage für den Untergrund zu erhalten, bietet der Abrissversuch nach DIN 18532 eine Grundlage. Eine einfachere Variante ist das Aufkleben eines Schweißbahnstreifen, z.B. G200 S4 oder S5 auf einen mit Haftgrund versehenen Betonuntergrund. Dieser in der DIN 18532 definierte Streifen wird auf einer Breite von 5 cm und einer Länge von 15 cm aufgeschweißt und nach ausreichender Abkühlung auf Umgebungstemperatur, abgerissen.

Der Abrissversuch erfolgt im 90° Winkel zur Oberfläche. Dabei wird das ursprünglich 15 x 5 cm Probestück am losen Ende im 90° Winkel zum Untergrund abgerissen. Es sollte eine kontinuierliche Kraft einwirken. Die Begutachtung des Abrissversuches erfolgt visuell. Es wird betrachtet, wieviel der Deckmasse des aufgeklebten Bitumenbahnstreifens auf dem Untergrund haften geblieben ist. Erfolgt eine Haftung ≥ 90 % und auf dem abgezogenen Stück ist die Trägereinlage erkennbar, gilt der Versuch als bestanden und der Untergrund weist ausreichend Klebehaftung auf.

Das Ingenieurbüro Hafer erachtet diese Art der Untergrundüberprüfung als ausreichend für Dachflächen, an die keine besonderen Anforderungen gestellt werden, um eine vergleichbare Bewertung der Klebekraft zu erhalten.

Die Anzahl der Proben kann aufgrund der Betongüte variieren, wobei als Mindestklebeanzahl 3 Stück je 500 m² gleichmäßig verteilt erfolgen sollten. Um gleichbleibende Ergebnisse zu erzielen, werden vom Ingenieurbüro Hafer generell Bitumenbahnen nach DIN SPEC 20000-201-DU G200 S4 / S5 eingesetzt und empfohlen.