Bauwerksabdichtung – wer darf diese ausführen?
Allgemeines:
Es verfügt nur der Bauwerksabdichter/-in über die erforderliche Qualifikation zur Ausführung von Bauwerksabdichtungen.
Der Bauwerksabdichter/-in ist ein dreijähriges Berufsbild auf Basis der Stufenausbildung Bau (anlog zu der Zimmerer-, Dachdecker- oder Maurerausbildung). Der Bauwerksabdichter/-in ist der Spezialist für alle Arten der Bauwerksabdichtung. Von der Abdichtung gegen Bodenfeuchte (Wassereinwirkungsklasse W1-E) bis zu drückendem Wasser als “schwarze Wanne“ (Wassereinwirkungsklasse W2.2-E). Darüber hinaus für die Innenabdichtung von Gebäuden bis hin zu gewerblichen. Nassräumen sowie Flachdächern, Terrassen und befahrene Deckenflächen (Parkdecks, Hofkellerdecken und Brücken).
Der Bauwerksabdichter verfügt über die Kenntnisse und Fertigkeiten um alle in der DIN 18531 bis 18535 [1] gelisteten Stoffe zu fachgerecht zu verarbeiten.
Beim Bauwerksabdichter/-in gibt es keine Meisterausbildung sondern die Qualifikation geht vom Facharbeiter über Vorarbeiter, Werkpolier bis zum geprüften Polier.
In der Regel werden gute Fachbetriebe von Bautechnikern oder Bauingenieuren geführt, da die komplexe Aufgabenstellung ein vertieftes Wissen über Bauwerke, Bauteile und Baustoffe, bis hin zu Entwässerungsberechnungen, bauphysikalischen Berechnungen und zu Grundlagen statischer Berechnungen erfordert.
Darf die Bauwerksabdichtung von Dachdecker -Meisterbetrieb ausgeführt werden?
Bauwerksabdichter/-in ist ein eigenständiges Berufsbild (siehe oben).
Neben dem Bauwerksabdichter dürfen erdberührte Bauwerke und Bauteile auch von Dachdeckern oder Holz- und Bautenschützern ausgeführt werden. Bei diesen beiden Berufen ist die beträgt der Ausbildungsinhalt zur Bauwerksabdichtung nur ein Bruchteil zum Umfang beim Berufsbild Bauwerksabdichter/-in. Sie würden auch keinen Bauwerksabdichter fragen ob er eine Schieferkirchturm ausführt.
Darf der Rohbauer die Kellerabdichtung ausführen, wie Bitumenanstrich und oder Dickbeschichtung und diese auch die 30 cm an den Öffnungen hochführen?
Von der Handwerkskammer werden „Zwei bis Drei-tages-Seminare“ angeboten in denen man den so genannten „PMBC/MDS/FPD (ehemals KMB)-Schein [2]“ machen kann. Das ist aber mit der Qualifikation des Bauwerksabdichter/-in nicht zu vergleichen.
Dementsprechend sieht häufig das Ergebnis der Leistungen aus. Zumindest ist das die Erfahrung die ich als ö.b.u.v. Sachverständiger für Flachdach- u. Bauwerksabdichter gemacht habe. Wir stellen bei unseren Qualitätssicherungen im Wohnungsbau. häufig fest das am Material gespart (z.B. Schichtdicken bei flüssig zu verarbeitenden Stoffen wie FLK, PMBC,MDS, FPD) und die Untergrundvorbereitung wird vernachlässigt. Es fehlen die Gewebe-/Vlies oder es werden so einfach Planungen wie Hohlkehlen, Kanten brechen oder eine Verhinderung der Wasserunterläufigkeit von innen.
Darf die Abdichtung „erdberührend“ oder bei Laubengängen sowie Flachdächern, z.B. mit Flüssigkunststoff auch vom Fensterbauer ausgeführt werden?
Nach meiner Bewertung darf der Fensterbauer solche Anschlüsse nicht ausführen, da er hierfür keine fachliche Qualifikation besitzt. Anschlüsse an bodentiefe Fenster zählen zu den komplexesten Aufgabenstellungen und haben die höchste Schadensquote. Das ist auch der Grund, weshalb wir das gemeinsame „Merkblatt: Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente[3]“ erstellen. Die Veröffentlichung erfolgt im dritten Quartal 2025
Benötigt die ausführende Firma dazu eine fachliche Qualifikation wie den Meistertitel und Eintrag in Handwerksrolle?
Bei Unternehmen, die dem Handwerk zugeordnet werden ist der Eintrag der Tätigkeit Bauwerksabdichtung in die Handwerksrolle erforderlich. Einen Meistertitel gibt es nur beim Dachdecker. Der Unternehmer muss aber in jedem Fall nachweisen, dass er über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt. Siehe auch meine Anmerkungen oben unter dem Punkt Allgemeines.
Bei Unternehmen, die der IHK zugeordnet sind, handelt es sich meist um Betriebe die von Bautechnikern oder Bauingenieuren geführt werden, die darüber hinaus Kenntnisse und Qualifikationen im Bereich der Bauwerksabdichtung nachweisen müssen.
Ja, in dem gemeinsamen „Merkblatt: Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente“ wird das geregelt.
[1] DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
- DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
- DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
- DIN 18535 Abdichten von Behältern und Becken
[2] PMBC polymermodifizierte Bitumendickbeschichtung
- MDS Mineralische Dichtungsschlämmen
- FPD flexibler polymermodifizierter Dickbeschichtung
- FLK Flüssigkunststoffe
[3] Merkblatt: Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente
Herausgeber: Die Deutsche Bauindustrie; VFF; Die Deutschen Dachdecker; Bundesverband Metallhandwerk; Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V; IFT Rosenheim
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