In dem Prüfbericht PB 22-089 der DEKRA wird bestätigt, dass eine ordnungsgemäße Ausführung vorliegt.
Warum wird ein Prüfaufbau untersucht, der gemäß den Angaben die Firma ABS ausgeführt wird mit einer Abdichtung auf einer Holzplatte, bei der die Bitumenbahn auch noch vollflächig verklebt wird? Diesen Prüfaufbau gibt es auf 99,5 % aller Dächer nicht. Somit wird hier der Nutzer, der dieses so einbaut, in die Irre geführt.
Am interessantesten ist, dass hier ausgeführt wird „Die Befestigung des Seitenschutzes erfolgt durch Verkleben mit dem Bauwerk“. Hierbei werden dann auch sicherlich Horizontalkräfte auf die Abdichtung eingeleitet. Auch dies ist gemäß allen DIN und Richtlinien, die sich mit Abdichtungen beschäftigen, verboten.
Weiterhin ist es das große Geheimnis, wie denn die Abdichtung aufgebracht wird. „Dabei wird die Grundplatte des Fußes mit geeigneten Bitumenstreifen oder PVC-Folie dauerhalft mit dem Untergrund verbunden“. Dies ist schon schlichtweg falsch, da auf Holzuntergründen gar keine vollflächige Verklebung von Bitumenstreifen oder PVC-Abdichtungsbahnen erfolgen darf, siehe hier DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie.
Ich persönlich finde es hochgradig gefährlich, dass hier so eine Prüfung durchgeführt wird und den Anschein erweckt wird, dass hier eine ordnungsgemäße Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Dies ist definitiv nicht der Fall, genauso wie bei den Sekuranten, die gemäß ABS aufgeklebt werden dürfen.
Ich kann nur jedem Dachdecker und Bauwerksabdichter empfehlen, dies nicht auszuführen, genauso wenig wie aufgeklebte Sekuranten, die ebenfalls genauso geprüft wurden.
Gez.
Klaus Hafer Mai 2025

