Bauwerksabdichtung – wer darf diese ausführen?

Allgemeines:

Natürlich verfügt nur der Bauwerksabdichter/-in über die erforderliche Qualifikation zur Ausführung von Bauwerksabdichtungen.

Der Bauwerksabdichter/-in ist ein dreijähriges Berufsbild auf Basis der Stufenausbildung Bau (analog zu der Zimmerer oder Maurerausbildung). Der Bauwerksabdichter/-in ist der Spezialist für alle Arten der Bauwerksabdichtung. Von der Abdichtung gegen Bodenfeuchte (Wassereinwirkungsklasse W1-E) bis zu drückendem Wasser als “schwarze Wanne“ (Wassereinwirkungsklasse W2.2-E). Darüber hinaus für die Innenabdichtung von Gebäuden bis hin zu gewerblichen Nassräumen sowie Flachdächern, Terrassen und befahrene Deckenflächen (Parkdecks, Hofkellerdecken und Brücken). Siehe hierzu den Weblink https://www.bauindustrie.de/media/veroeffentlichungen/artikel/flyer-bfa-bauwerksabdichtung

Insofern verfügt der Bauwerksabdichter über die Kenntnisse und Fertigkeiten, um alle in der DIN 18533 sowie DIN 18531, DIN 18532 usw. gelisteten Stoffe fachgerecht zu verarbeiten.

Beim Bauwerksabdichter/-in gibt es keine Meisterausbildung, sondern die Qualifikation geht vom Facharbeiter über Vorarbeiter, Werkpolier bis zum geprüften Polier. In der Regel werden gute Fachbetriebe von Bautechnikern oder Bauingenieuren geführt, da die komplexe Aufgabenstellung ein vertieftes Wissen über Bauwerke, Bauteile und Baustoffe, bis hin zu Entwässerungsberechnungen, bauphysikalischen Berechnungen und zu Grundlagen statischer Berechnungen erfordert.

Zu Ihren Fragen im Detail:

Darf dies nur der Bauwerksabdichter meist Dachdecker (Meisterbetrieb) ausführen?

Bauwerksabdichter/-in ist ein eigenständiges Berufsbild (siehe Allgemeines).

Neben dem Bauwerksabdichter dürfen erdberührte Bauwerke und Bauteile auch von Dachdeckern oder Holz- und Bautenschützern ausgeführt werden. Bei diesen beiden Berufen beträgt der Ausbildungsinhalt zur Bauwerksabdichtung nur einen Bruchteil zum Umfang beim Berufsbild Bauwerksabdichter/-in.

Darf der Rohbauer die Kellerabdichtung ausführen, wie Bitumenanstrich und / oder Dickbeschichtung und diese auch die 30 cm an den Wänden hochführen?

Von der Handwerkskammer werden „Zwei-Tages-Seminare“ angeboten, in denen man den sogenannten alt „KMB-Schein“ neu „PMBC / MDS / FPD“ Schein machen kann. Das ist aber mit der Qualifikation des Bauwerksabdichter/-in nicht zu vergleichen. Diese Schulung dauert zwei Tage.

Dementsprechend sieht häufig das Ergebnis der Leistungen aus. Zumindest ist das die Erfahrung, die ich als ö.b.u.v. Sachverständiger für Flachdach- u. Bauwerksabdichter gemacht habe. Darüber interessiert es mich, wenn ich auf Baustellen unterwegs bin, wie die Bauwerksabdichtung ausgeführt wird. Häufig wird dann am Material gespart (z.B. Schichtdicken bei flüssig zu verarbeitenden Stoffen wie FLK, PMBC, FPD) und die Untergrundvorbereitung wird vernachlässigt. Ich führe hierfür mit meinem Ingenieurbüro im Kölner Raum die Qualitätssicherung durch, mit teilweise sehr schlechten Ergebnissen, die zu 99,9 % auf Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.

Darf die Abdichtung „erdberührend“ oder bei Laubengängen sowie Flachdächern, z.B. mit Flüssigkunststoff, auch vom Fensterbauer ausgeführt werden?

Nach meiner technischen Bewertung darf der Fensterbauer solche Anschlüsse nicht ausführen, da er hierfür keine fachliche Qualifikation besitzt. Anschlüsse an bodentiefe Fenster zählen zu den komplexesten Aufgabenstellungen und haben die höchste Schadensquote. Das ist auch der Grund, weshalb wir das gemeinsame „Merkblatt: Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente“ erstellen.(Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Verband Fenster + Fassade, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Bundesverband  Metallhandwerk, Unabhängige Berater Fassadentechnik und ift Rosenheim)

Benötigt die ausführende Firma dazu eine fachliche Qualifikation, wie den Meistertitel und Eintrag in Handwerksrolle?

Bei Unternehmen, die dem Handwerk zugeordnet werden, ist der Eintrag der Tätigkeit Bauwerksabdichtung in die Handwerksrolle erforderlich. Einen Meistertitel gibt es nur beim Dachdecker. Der Unternehmer muss aber in jedem Fall nachweisen, dass er über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt. Siehe auch meine Anmerkungen oben unter dem Punkt Allgemeines.

Bei Unternehmen, die der IHK zugeordnet sind, handelt es sich meist um Betriebe, die von Bautechnikern oder Bauingenieuren geführt werden, die darüber hinaus Kenntnisse und Qualifikationen im Bereich der Bauwerksabdichtung nachweisen müssen.

Ist dies bei der Gewerketrennung eindeutig geregelt?

Ja, in dem gemeinsamen „Merkblatt: Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente“ wird das geregelt.

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