Mechanische Befestigungen von Dämmstoffen und Abdichtungsbahnen durch Dämmstoffe
Bezüglich der DIN gibt es hier immer wieder Hersteller, die versuchen, die DIN dahingehend auszulegen, um hochwertige Materialien zu verkaufen mit dem Hinweis auf diverse DIN-Normen, die sich gemäß Angaben der Hersteller dann widersprechen.
Hierbei ist folgendes festzuhalten:
- Eine DIN ist eine privatrechtliche Vereinbarung, die zwischen den Parteien vereinbart wird. Hierbei ist es vollkommen egal, ob es sich um eine Flachdachrichtlinie, die DIN 18531 oder die DIN 18336 in der VOB handelt.
- Es wird hier immer darauf abgehoben, dass in der DIN 18336 unter dem Punkt 3.2.18 folgendes ausgeführt wird. „Für mechanische Befestigungen sind korrosionsbeständige Befestiger zu verwenden.“ Bei der DIN 18336 handelt es sich um eine DIN-Norm, die als Rückfallebene herangezogen wird, wenn nichts privatrechtlich oder eine andere DIN vereinbart wird, so dass dann auch wenn nichts beschrieben ist, klar ist, was ausgeführt werden soll. Die DIN 18531 sowie die Flachdachrichtlinie treffen gerade zu Befestigungen andere Festlegungen, die einen Korrosionsschutz vorschreiben, der jedoch nicht geregelt ist. Hierbei wird der Korrosionsschutz in der ETAG 006, bzw. neu in den EAD-030351-00-402-2029 geregelt.
- Wenn also in der privatrechtlichen Vereinbarung, wie in einem Leistungsverzeichnis beschrieben, vorab entweder die Flachdachrichtlinie oder die DIN 18531 vereinbart wird, gilt die DIN 18336 nur für die Ausführungen, die nicht beschrieben sind.
- Zu den Forderungen, die in der Fachregel oder in der DIN aufgestellt werden, kann immer und zu jeder Zeit privatrechtlich andere Punkte vereinbart werden. Dies erfolgt üblicherweise durch das Leistungsverzeichnis.
- Wenn eine Gewährleistung über 10 Jahre für ein Dach vereinbart wird, ist dies üblicherweise nur mit korrosionsbeständigen Befestigern abzubilden.
- Wenn korrosionsbeständige Befestiger vereinbart werden, gilt die EAD. Diese führt unter Punkt 2.2.34 Korrosionsbeständigkeit von metallischen Verbindungselementen auf: z.B. Verbindungselemente aus austenitischem Stahl gemäß EN 10088-1. Eine Benennung von Werkstoffnummern, wie in der Vorgängervision der ETAG (noch in Ausgabe 2000) aber seit Ausgabe 2012 der gleiche Wortlaut wie in der EAD, wird dabei nicht mehr vorgenommen. Werkstoffnummern sind aber in der Aufführung in der DIN EN 10088-1 hinterlegt. Einen weiteren Verweis auf austenitischen Stahl gibt es in der EAD nochmals im Anhang A2.4.
- In der DIN 10088 werden die einzelnen nichtrostenden Stähle noch weiter aufgeteilt, bzw. definiert, siehe hierzu Punkt 3.1: nichtrostende Stähle enthalten mindestens 10,5 % Chrom und höchstens 1,2 % Kohlenstoff (siehe EN 10020:2000, Definition 3.2.2).
Im Punkt 4 werden die nichtrostenden Stähle entsprechend ihrer chemischen Zusammensetzung weiter unterteilt, dabei werden martensitische Stähle nur als martensitische warmfeste Stähle aufgeführt. Austenitische Stähle werden aber als austenitische korrosionsbeständige Stähle gelistet. Die Erklärung dazu ist, dass martensitische Stähle, obwohl sie als nichtrostender Stahl aufgeführt sind hinsichtlich ihrer Korrosionsbeständigkeit, nicht die Wertigkeit wie austenitische Stähle besitzen. Dazu kommt der im Dach gewählte Einsatzbereich, der sich „im Freien“ befindet und dadurch im Anforderungsspektrum eine höhere Korrosionsbeständigkeit erfordert. Deshalb sollten für den Verwendungszweck der mechanischen Fixierung von Dachabdichtungen und Wärmedämmungen mit der Forderung korrosionsbeständig nur die austenitischen Stähle verwendet werden.
- Anders sieht es aus, wenn die Hersteller bei der Verwendung von Dämmungen diese Forderungen aufstellen, wie z.B. die Rockwool für die Solarrock.
Befestigung nach ETAG 006 bez. EAD 030351-00-0402
Korrosionsgeschützten Befestigungselementen z.B. Kunststoffhüllen mit Bohrschrauben