Stellung­nahme zu der Wasser­unterlaufsicherheit

Gem. Fachregeln des ZVDH, hier die Fachregel Abdichtung, wird unter
2.3.2 Ortbeton, Zementestriche und Betonfertigteile, unter (4) Folgendes ausgesagt:

(4)
Wenn Dampfsperren oder Abdichtungen wasserunterlaufsicher ausgeführt werden sollen, muss der Beton abtragend vorbereitet (z. B. durch Kugelstrahlen, Feinfräsen) und seine Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen. Die abtragend vorbereiteten Betonoberflächen erfordern einen Flächenausgleich, wenn die Grenzwerte der Stichmaße für Ebenheitsabweichungen der Betonoberfläche nach Abb. 1 überschritten werden. Für den Flächenausgleich dürfen nur zugelassene Instandsetzungsmörtel verwendet werden.

Abb. 1: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen von Oberseiten von Stahlbetondecken nach DIN 18202

Die Rauigkeit des vorbereiteten Betons muss mit dem Sandflächenverfahren nach DIN EN 13036-1 geprüft werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Prüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Bei Rauigkeiten größer als 1,5 mm muss eine Kratzspachtelung mit Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz erfolgen. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren kann die Rauigkeit anstelle der Kratzspachtelung auch mit der Polymerbitumenklebemasse ausgeglichen werden.

Die Flächen sind mit Reaktionsharz nach ZTV-ING zu versiegeln. Für die versiegelte Fläche muss die Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die Materialverträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.

Diese Arbeiten sind unter derartigen Voraussetzungen, als Alleinbetrachtung des Dachdeckerhandwerks, technisch überhaupt nicht ausführbar. Es sind selbstverständlich gewisse Grundvoraussetzungen notwendig, um diese Wasserunterlaufsicherheit mit den Haftzugswerten zu erlangen. Dies stellt normalerweise im Brücken- oder Parkdeckbau auch kein Problem dar, da hier sowieso höherwertige Betone eingebaut werden.

Falls dies tatsächlich auch bei einer Abdichtung für Flachdächer gefordert werden soll, muss schon beim Rohbau berücksichtigt werden, dass die Decken, die derart ausgeführt werden, auch folgende Voraussetzungen haben:

  • W/Z-Wert soll bei 0,45 liegen.
  • Die Konsistenz darf nicht zu dünn sein (hier maximal F3).
  • Es müssen reine zementgebundene Rezepturen verwandt werden, ohne Flugasche und ohne PCE-Fließmittel. Diese beiden Zusatzstoffe würden sonst verhindern, dass die Haftzugswerte erreicht werden.
  • Es muss eine vernünftige Verdichtung vorhanden sein. Hier ist handwerklich festzuhalten, dass dieser Beton nicht „kaputt gerüttelt“ werden darf.
  • Die Nachbehandlung sollte separat ausgeschrieben und muss optimal durchgeführt werden, inkl. Nachweisen.
  • Als Beispielrezeptur wäre folgender Beton geeignet:
    C35/45 F3 32er Korn XC4, XD3, XF2, XF3, XA2, XA3, Reinzement gebunden
  • Für den Beton sind dann folgende Expositionsklassen vereinbart:
    XC4 = wechselnasse Zonen und Trockenaußenbauteile mit direkter Beregnung, Bauteile in Wasserwechselzonen
    XD3 = wechselnass und trocken, Teile von Brücken, Fahrbahndecken, Parkdecks
    XF2 = mäßige Wassersättigung mit Taumitteln oder Meerwasser
    XA2 = chemisch mäßig angreifende Umgebung und Meerwasserbauwerke
    XA3 = chemisch stark angreifende Umgebung

Diese Eigenschaften weist üblicherweise eine normale Betondecke überhaupt nicht auf. Somit werden auch hier, bei einer normalen Betondecke, die Haftzugswerte nicht erreicht.

Die in der Fachregel geforderten Reaktionsharze werden in der ZTV-ING geregelt und in den BASt-Listen ausgewiesen. Diese Listen können im Internet eingesehen werden. Dabei ist festzuhalten, dass die mir bekannten Produkte eine maximale Restfeuchte im Beton von 5 % aufweisen dürfen. Das heißt, diese darf nicht überschritten werden. Somit ist es dann für die Außenbauteile notwendig Zelte aufzubauen, damit die Reaktionsharze auch trocken aufgebracht werden.

Damit kann man festhalten, dass eine Eigenschaft beschrieben wird, die unter Baustellenbedingungen und unter normalen Kosten für eine Dachabdichtung nicht darstellbar sind. Dies muss jedem Planer bekannt sein, da es auch möglich ist, unterlaufsichere/wasserunterlaufsichere Abdichtungssysteme, wie z. B. mit einem Polymerbitumen und einer PYE PV200 DD, auch schon bei wesentlich geringeren Haftzugswerten auf Betonflächen zu erreichen. Gemäß meiner Erfahrung wird dies schon bei Haftzugswerten zwischen 0,6 bis 1 N/mm² erreicht.