Warmdach 0 % Gefälle
Die DIN 18531-1 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ sagt zu der Gefällegebung folgendes aus:
Auszug aus dem Teil 1:
6.2 Anwendungsklassen für die Abdichtung von Dächern
6.2.1 Allgemeines
Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3 zwei Anwendungsklassen unterschieden.
Neben der Standardausführung Anwendungsklasse K1, wird eine höherwertige Ausführung, Anwendungsklasse K2, definiert.
Die Anwendungsklasse ist bei der Planung festzulegen und sollte mit dem Bauherrn abgestimmt werden.
Die Auswahl der Abdichtung für die Anwendungsklassen muss nach DIN 18531-3 erfolgen.
Auszug aus dem Teil 3:
4 Wahl der Abdichtung
4.1 Allgemeines
Die Wahl der Abdichtung ist die Festlegung des Aufbaus der Abdichtung und der Lagesicherung. Sie ist unter Berücksichtigung der in DIN 18531-1 definierten Anwendungsklassen K1 und K2 und der Einwirkungsklassen IA, IB, IIA und IIB und des vorgesehenen Gefälles vorzunehmen. Die Zuordnung der Abdichtung zu den Klassen hat unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgebenden Anwendungsbedingungen zu erfolgen. Die Abdichtungsschicht ist aus Abdichtungsstoffen nach DIN 18531-2 herzustellen. Weitere Einwirkungen (siehe DIN 18531-1) sind zu berücksichtigen.
Zum Erreichen der höchsten Einwirkungsklassen IA gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Wahl von Dächern mit einem planerischen Gefälle von > 2 % oder die Planung unter 2 % mit einer Erhöhung der Bahnenqualität:
Die Bahnen Qualität muss dann in der Oberlagsbahn und in der Unterlagsbahn bei Bitumenbahnen die Eigenschaftsklasse E1 erreichen.
Bei Kunststoffbahnen muss die Bahnen Dicke in Verbindung mit der Stoffgruppe erhöht werden.
Tabelle 2: Abdichtung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen
Bei einer Abdichtung unter einer Dachbegrünung mit Anstaubewässerung muss die Stoffauswahl nach K2 erfolgen.
Bei Flüssigkunststoffen (FLK) muss der FLK folgende Eigenschaften aufweisen:
- Nutzungsdauer W3
- Klimazone M
- Nutzlast P4
- Oberflächentemperatur TL3,TH4
- Schichtstärke mit Vlies und Grundierung min. 2,1 mm
Wenn also unter 2 % Gefälle geplant wird, somit auch bei 0 % Dächern, ist mit der Wahl der Abdichtungsqualitäten gemäß obigen Ausführungen die allgemein anerkannte Regel der Technik eingehalten.
Weiter müssen jedoch noch eventuelle Aufbauten berücksichtigt werden. Es darf natürlich kein Schaden aus dem stehenden Wasser bei einem 0 % Dach entstehen. Bei begrünten Dächern wird dies durch eine Drainagebahn, z. B. FKD 25 mm mit Vlies erreicht.
Bei intensiver Begrünung ist auf jeden Fall der Punkt 6.15 des Teil 1 zu berücksichtigen.
6.15 Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit
Maßnahmen, die die Unterläufigkeit der Abdichtung begrenzen, können z. B. in folgender Weise ausgeführt werden:
- vollflächige Verklebung aller Schichten im Verbund mit einem massiven Untergrund;
- Aufteilung der Dachfläche in einzelne Felder mit regelmäßigen Abschottungen des Dämmstoffquerschnitts, wobei die Aufteilung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat; die Lage der Abschottung ist zu planen und zu dokumentieren.
Bei einem Warmdach werden je nach Geometrie der Dachfläche sinnvolle Abschottungen eingeplant.
gez. Klaus Hafer