Die neue Bauwerksabdichtung ab 01.07.2017

Zu den Abdichtungsnormen

Alle Abdichtungen sind wie folgt aufgenommen worden:

DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken – Begriffe

DIN 18195 – Beiblatt 2: Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoffen

DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen, Teil 1–5

  • Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
  • Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
  • Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
  • Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton, Teil 1–6

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt
  • Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen
  • Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen, Teil 1–3

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen, Teil 1–4
  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgründsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
  • Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
  • Teil 5: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten
  • Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)

Diese Teile liegen nur als Gelbdruck vor.

DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken, Teil 1–3

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

Die Abdichtungsnormen sind anzuwenden, da diese als anerkannte Regel der Technik anzusehen sind. In Teilbereichen stehen Schlichtersprüche an, wie zum Beispiel zur DIN 18532, Teil 6 für die OS Beschichtungen, die auch gemäß meiner technischen Einschätzung nicht zu einer Abdichtung zählt.

Durch die Veröffentlichung der DIN-Norm besteht eine Hinweispflicht des ausführenden Planers und Unternehmers an den Bauherrn, dass sich Änderungen im Bereich der Planung und Ausführung ergeben. Der Bauherr muss entscheiden, ob er nach der alten Abdichtungsnorm DIN 18195/DIN 18531 bauen möchte oder ob er die technischen Änderungen bereits umsetzt. Die technischen Änderungen, die aus dem neuen Normenwerk entstehen, sind bezüglich der Planung und Ausführung vergütungspflichtig.

Bei der Bedenkenanmeldung sind die Mehrkosten auf Grundlage der technischen Änderung genau zu definieren. Dem Bauherrn muss bewusst gemacht werden, worin die technischen Unterschiede liegen und wie weit die Tragweite ist, damit er eine Entscheidungsgrundlage hat.

Im Hinblick auf die Novellierung der Flachdach­richtlinie Dezember 2016, wurde ich um eine Stellungnahme gebeten.

Zur Historie:

Es gibt die Flachdachrichtlinien seit dem Jahr 1962 mit Erneuerungen 1967/1973/1982/1991/2001 und 2008.

Die DIN 18531, soweit mir bekannt, gibt es seit 1987. Diese wurde zur Planung nicht herangezogen bis sich Herr Prof. Oswald der Novellierung angenommen hat.

Im Jahr 2005 ist die Norm in Ihren Grundzügen komplett überarbeitet worden unter der Mithilfe von Herrn Kurt Michels, Vorsitzender des Ausschusses im Zentralverband des DDH für die Flachdach­richtlinien.

Hier wurden die unterschiedlichen Dächer wie K1 und K2 mit den unterschied­lichen technischen Voraus­setzungen beschrieben, für das nicht genutzte Dach.

Die Flachdachrichtlinien wurden auf der Grundlage der DIN 18531 überarbeitet und zusätzlich mit dem Teil genutzter Dächer, sowie mit dem Windsog für das Flachdach ohne Berechnung nach DIN 1991 und Detail Skizzen erweitert.

In dem Teil mit den genutzten Dächern, erfolgte dann der Verweis auf die DIN 18195 Bauwerksabdichtung.

Nachdem die Entscheidung im Jahr 2010 gefallen ist, die DIN 18195 einzustellen, wurden die neuen DIN-Reihen festgelegt wie folgt:

Wie auf dem Bild zu erkennen ist, ist die DIN 18531: 2017-07 auch erneuert. Die alte DIN 18531, Ausgabe 2010, war bis 01.07.2017 in dieser Form gültig, für die nicht genutzten Dächer.

Die Flachdachrichtlinien Ausgabe 12/2016 hat sich, nachdem die Hauptinitiatoren leider verstorben sind, in eine komplett andere Richtung entwickelt, so dass wir momentan, zwei bez. drei komplett verschieden Regelwerke haben.

  1. Die DIN 18531 in ihrer Form sehr ähnlich der Flachdach­richtlinien Ausgabe 2008 für die nicht genutzten Dächer. Diese ist seit dem 01.01.2017 veröffentlicht und hat gemäß den alten Flachdach­richtlinien jetzt auch die genutzten Flächen aufgenommen.
  2. Die DIN 18195, die eingestellt wurde, da sie komplett neu aufgestellt wurde, siehe Übersichtsbild oben.
  3. Die Flachdach­richtlinie, die sich komplett von der alten Flachdach­richtlinie gelöst hat und Teile der DIN 18532 und sogar der DIN 18533 übernommen hat.

Es ist somit festzuhalten, dass die Flachdach­richtlinie erst beweisen muss, dass Sie die neue allgemein anerkannte Regel der Technik ist. Es werden zumindest mit Erfolg Dächer nach der DIN 18531 Ausgabe 2017 (Ähnlich der Flachdach­richtlinie 2008) errichtet. Die genutzten Dächer werden jetzt auch in der DIN 18531 geregelt.

Mit dem Erscheinen der neuen Normenreihen, siehe Schaubild zum 01.07.2017, hat sich die Fachregel Ausgabe 12/2016 somit überholt.

In den Normen der DIN 18531 bis 18535 werden die für die Planer notwendigen Angaben für die Auswahl der Abdichtung, abgestimmt auf das Bauwerk angegeben wie z. B.:

Rissbreiten­beschränkungen, Nutlasten bei Parkdecks und überschütteten Kellern. Lastaufnahmen wie zum Beispiel:

  • Nutzungen der Feuerwehr
  • befahrbar mit PKW und LKW

Weiter wurden Vorgaben für Wasserdrücke usw. angegeben.

Es bestehen berechtigte Zweifel, ob die novellierte Flachdach­richtlinie von heute auf morgen als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann und bei in Planung oder Bau befindlichen Gebäuden überhaupt berücksichtigt werden kann. Zu Letzterem gilt insbesondere anzumerken, dass die konkreten Inhalte der novellierten Flachdach­richtlinie bis zuletzt in den Ausschüssen heftig diskutiert wurden und bis zuletzt nicht bekannt war, welche Inhalte bei der Novellierung berücksichtigt werden. Die Uneinigkeit der bei der Novellierung beteiligten Fachleute spricht auch nicht dafür, dass die novellierte Flachdach­richtlinie die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt.

In der EN 45020 werden die anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

„1.5 anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird …“

Dass diese Definition zum heutigen Zeitpunkt auf die Novellierung der Flachdach­richtlinie zutrifft, darf bezweifelt werden.

Zwar Schreiben die Dachdecker, dass diese allgemein anerkannte Regel der Technik sei, wobei dies ja auch der gleiche Interessen­verband ist, der das Regelwerk geschrieben hat.

Es dürften berechtigte Zweifel daran bestehen, dass diese Definition in naher Zukunft zutreffen wird. Es werden in den Werkverträgen, der von mir betreuten Baumaßnahmen aktuell die Anforderungen der novellierten Flachdach­richtlinie sehr oft ausdrücklich nicht vereinbart. Wenn diese Vorgehensweise künftig durchaus üblich sein wird, dürfte man auch künftig genau nicht davon sprechen, dass die novellierte Flachdach­richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist.