Stellungnahme zu Schutzlagen unter Kies
Stellungahme auf der Grundlage der DIN 18531 Abdichtung von Dächer sowie von Balkonen, Loggien und Laubengänge
5.8 Stoffe für den Oberflächenschutz nicht genutzter Dächer
5.8.2 Schwerer Oberflächenschutz
Geeignet sind z. B.
a) Schüttung aus natürlichem ungebrochenen Gestein der Korngröße 16/32 (Kies) nach DIN EN 13242, ein erhöhter Anteil an Unter- oder Überkorn sowie an gebrochenem Korn ist zulässig,
Weiter führt die DIN im Teil 3 folgendes aus:
5.11 Oberflächenschutz
b) Schwerer Oberflächenschutz
– Gesteinsschüttung/Plattenbeläge
Als schwerer Oberflächenschutz sind Gesteinsschüttungen (vornehmlich aus natürlichen, ungebrochenen Gesteinskörnungen) der Korngruppe 16/32, mindestens 50 mm dick, und/oder Plattenbeläge auf z. B. Splittbett zu verwenden, die bei einer lose verlegten Abdichtungsschicht gleichzeitig die erforderliche Auflast bilden können.
Bei einer einlagigen Abdichtung wird die Anordnung einer Schutzlage unter einer Gesteinsschüttung empfohlen.
Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung ist mit erhöhtem Bruchanteil und einer hohen Aufprallgeschwindigkeit zu rechnen. In diesem Fall ist bei einer einlagigen Abdichtung die Anordnung einer Schutzlage erforderlich.
DIN 18531
Bei dem Aufbringen von Sackware Kies/Granulat war es bisher üblich, keine Schutzlage auf einlagigen Abdichtungen zu verlegen. Hier sind mir technisch keine Mängel aus einer derartigen Verlegung bekannt.
Bei einer zweilagigen Bitumenabdichtung ist somit gemäß Norm keine Schutzlage notwendig.
Aus diesem Grund hat der Normenausschuss auch keinen zwingenden Handlungsbedarf gesehen und die Entscheidung dem Planer/Bauherren überlassen. Der Bauherr darf hier somit selber entscheiden, wie viel Schutz er möchte und wie viel er in sein Bauwerk investieren möchte.
Die Flachdachrichtlinie sagt etwas anderes aus.
Auszug aus den Flachdachrichtlinien Ausgabe Dezember 2016 mit Änderungen November 2017
3.8 Oberflächenschutz
…
3.8.2 Stoffe für den Oberflächenschutz
(2) Als schwerer Oberflächenschutz sind
- Kies mit Körnung 16/32 mm (abweichend von normativen Festlegungen für Zuschlagstoffe für Beton sind ein erhöhter Anteil von Unter- oder Überkorn sowie höhere Feinanteile oder auch nicht frostbeständige Anteile zulässig; gebrochenes Korn im Kies ist unvermeidbar),
- Plattenbeläge, Formsteine, frostbeständige Betonplatten u. Ä. auf z. B. Kies- oder Splittbett,
- Begrünungen,
- Nutzschichten von befahrenen Flächen,
- Erdschichten
geeignet.
3.8.3 Planung und Verarbeitung
(2) Die Kiesschüttung muss zum Zeitpunkt des Einbaues mindestens 50 mm dick sein. Übernimmt die Kiesschüttung gleichzeitig die Sicherung gegen Abheben durch Windsog-Kräfte, so ist die Dicke der Schüttung auch abhängig von den anzusetzenden Soglasten (siehe auch Abschnitt 2.6.3.2).
(3) Bei einlagigen Abdichtungen ist eine Schutzlage anzuordnen.
(4) Bei pneumatischer Förderung des Kieses ist mit erhöhtem Bruchanteil und einer hohen Aufprallgeschwindigkeit zu rechnen. In diesen Fällen ist oberhalb der Abdichtung eine Schutzlage anzuordnen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass somit bei allen einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage erforderlich ist.
Wenn der Kies pneumatisch gefördert wird, ist ebenfalls eine Schutzlage notwendig, auch bei Bitumenbahnen.
Eine Entscheidung des Bauherren über sein Investitionsvolumen, kann wie gehabt bei der Flachdachrichtlinie wieder nur mit einer separaten, rechtsicheren Vereinbarung getroffen werden.