Nachrüstungs­pflicht von Not­entwässerungen gem. DIN 1986-100

Grundstücks­entwässerungs­anlagen | Stand Dezember 2016 Grundstücks­entwässerungs­anlagen unterliegen dem Baurecht § 1 (1,2) (1) und 3 (1) MBO, Stand 13.05.2016 unddem Wasserrecht. Sie sind entsprechend § 60 (1) WHG nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Bezüglich der Überprüfung und Wartung gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die aus den Normen hervorgehen, sondern es wird in den Normen lediglich beschrieben, dass jährlich mind. 2 Wartungen durchzuführen sind um zu überprüfen, dass alle Entwässerungs­einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Dabei ist es notwendig, dass folgende Punkte überprüft werden: Höhe der AttikaAusführung der DachabdichtungAnzahl der DachabläufeAnzahl evtl. NotüberläufeBerechnung des aufstauenden Niederschlagswassers bei Versagen der DachabläufeAus dieser Berechnung ergibt sich dann […]

Stellungnahme zu Schutzlagen unter Kies

Stellungahme auf der Grund­lage der DIN 18531 Abdichtung von Dächer sowie von Balkonen, Loggien und Lauben­gänge 5.8 Stoffe für den Oberflächen­schutz nicht genutzter Dächer 5.8.2 Schwerer Oberflächen­schutz Geeignet sind z. B. a) Schüttung aus natürlichem ungebrochenen Gestein der Korngröße 16/32 (Kies) nach DIN EN 13242, ein erhöhter Anteil an Unter- oder Überkorn sowie an gebrochenem Korn ist zulässig, Weiter führt die DIN im Teil 3 folgendes aus: 5.11 Oberflächen­schutz b) Schwerer Oberflächen­schutz – Gesteinsschüttung/Plattenbeläge Als schwerer Oberflächen­schutz sind Gesteins­schüttungen (vornehmlich aus natürlichen, ungebrochenen Gesteins­körnungen) der Korngruppe 16/32, mindestens 50 mm dick, und/oder Plattenbeläge auf z. B. Splittbett zu verwenden, die bei einer lose verlegten Abdichtungs­schicht gleichzeitig die erforderliche Auflast bilden können. Bei einer einlagigen Abdichtung wird […]