DIN 55699 August 2017

Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)

Ausführungen zu Leitungen im WDVS

5 Voraussetzungen für die Ausführung

5.1 Planung

Voraussetzung für die Ausführung von WDVS ist die Planung insbesondere folgender Aspekte:

Installationen auf und in der zu dämmenden Wand sind zu planen und dürfen die Tauglichkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems nicht beeinträchtigen.

Ein WDVS übernimmt nicht die Luft- und Winddichtigkeit eines Gebäudes.

5.4 Brandschutzmaßnahmen

Aussparungen, Querschnitts­schwächungen und/oder Durchführungen (z. B. für Leitungen, Regenfall­rohre) im Bereich der Brand­riegel und Brand­barrieren, einschließ­lich der Klebe­mörtel, sind nicht zulässig.

Geeignete Konstruktionen, sind z. B. in [12] dargestellt und dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.

[12] Technische System­information Kompendium WDVS und Brandschutz, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbund­systeme e. V., Baden-Baden

6.4 Anforderungen an den Untergrund

Leitungen und Kanäle sollten im Wand­bildner oder Putz (z. B. Altputz) verlegt werden. Ein Installations­plan sollte angefertigt werden. Sollen ausnahmsweise Leitungen und Kanäle auf dem Wand­bildner oder Putz verlegt werden bedarf dies besonderer Verein­barungen, Planungen und Maßnahmen, siehe auch 5.1 und 5.4.“

Die Vereinbarung über die Verlegung kann natürlich nur mit dem Bauherrn erfolgen.

Zu den An- und Abschlüssen wir dann folgendes festgelegt:

6.11 Horizontalabdeckung

Der obere Abschluss des WDVS muss z. B. durch Attika Abdeckungen, Gesims Abdeckungen gegen Witterungs­einflüsse geschützt sein. Es darf kein Wasser­eintritt in das WDVS erfolgen.

Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Das erforder­liche Gefälle und die Tropfkanten sind zu berück­sichtigen.

5.3.2 Horizontalabdeckungen

Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungs­abdeckungen, Gesims­abdeckungen, sollten vor Arbeits­beginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem Einbau von Horizontal­abdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen (z. B. zweite Dichtungs­ebene) die notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempner­handwerks als Mindest­anforderung bei der Planung und Aus­führung zu beachten. Siehe [1], [2] und [3].

Abweichend davon müssen Tropf­kanten von Abdeckungen mindestens 4 cm von der fertigen Ober­fläche des WDVS entfernt liegen. Sonder­konstruk­tionen sind möglich, sofern sie dauerhaft ein Eindringen von Wasser in das WDVS verhindern.

Hier wird dann jetzt entgegen der Klempner­richtlinien, ausgesagt das der Mindest­abstand der Tropfkante 4 cm betragen muss, entgegen der Tabelle der Klempner­richtlinien. Dies gilt auch für die Fensterbänke!

Weiter wird zu den Sockelabdichtungen ausgesagt:

5.3.3 Bauwerksabdichtung

Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungs­funktion des Bauwerks (siehe [4] und [5]). Alle notwendigen Bauwerksabdichtungen im Bereich des WDVS müssen vor Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

6.14 Unterer WDVS-Abschluss

Als unterer Abschluss eine WDVS muss ein Sockelprofil verwendet werden, sofern nicht ein vorspringender Sockel, ein vorsprin­gendes Bauteil oder ein Übergang zu einer Sockel­dämmung vorliegt. Sockel­profile, die am Untergrund befestigt werden (z. B. aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff), werden im Abstand von höchstens 50 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der Sockel­profile sind thermisch bedingte Längen­änderungen zu beachten. Die Stöße der Sockelprofile sollten mit zugehörigen Profil­verbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse im Putz auftreten.

In besonderen Fällen kann alternativ zum Sockelprofil z. B. auch eine Gewebeschlaufe eingebaut werden.

6.15  Ausführung der Dämmung im Spritz­wasser­bereich

Für den Spritzwasser­bereich am Gelände­anschluss bis etwa 30 cm Höhe sowie für die Dämmung unter der Geländeoberkante/Geländeoberfläche (GOK/GOF) sind geeignete Dämmstoffplatten einzubauen, diese müssen oberhalb der GOK/GOF zum Verputzen geeignet sein. Unterhalb der GOK/GOF sind Wärme­dämmstoffe für den Perimeterbereich (PW, siehe DIN 4108-10) einzusetzen, oberhalb der GOK/GOF können auch Dämmplatten für den Außenwandbereich unter Putz (WAP, siehe DIN 4108-10) eingesetzt werden. Siehe [4] und [5].

ANMERKUNG Die Sockel­ausbildung ist kein Bestandteil eines WDVS und muss detailliert geplant werden, insbesondere Gelände­anschlüsse, Gelände­höhe und Sockelhöhe.

Hier wird jetzt ausgeführt, dass die komplette Sockelausbildung von einem Architekten/Planer komplett geplant werden muss. Die Ausführung kann nicht mehr wie üblich dem Handwerker überlassen werden.