DIN 55699 August 2017
Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)
Ausführungen zu Leitungen im WDVS
5 Voraussetzungen für die Ausführung
5.1 Planung
Voraussetzung für die Ausführung von WDVS ist die Planung insbesondere folgender Aspekte:
…
Installationen auf und in der zu dämmenden Wand sind zu planen und dürfen die Tauglichkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems nicht beeinträchtigen.
Ein WDVS übernimmt nicht die Luft- und Winddichtigkeit eines Gebäudes.
5.4 Brandschutzmaßnahmen
Aussparungen, Querschnittsschwächungen und/oder Durchführungen (z. B. für Leitungen, Regenfallrohre) im Bereich der Brandriegel und Brandbarrieren, einschließlich der Klebemörtel, sind nicht zulässig.
Geeignete Konstruktionen, sind z. B. in [12] dargestellt und dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.
[12] Technische Systeminformation Kompendium WDVS und Brandschutz, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V., Baden-Baden
6.4 Anforderungen an den Untergrund
Leitungen und Kanäle sollten im Wandbildner oder Putz (z. B. Altputz) verlegt werden. Ein Installationsplan sollte angefertigt werden. Sollen ausnahmsweise Leitungen und Kanäle auf dem Wandbildner oder Putz verlegt werden bedarf dies besonderer Vereinbarungen, Planungen und Maßnahmen, siehe auch 5.1 und 5.4.“
Die Vereinbarung über die Verlegung kann natürlich nur mit dem Bauherrn erfolgen.
Zu den An- und Abschlüssen wir dann folgendes festgelegt:
6.11 Horizontalabdeckung
Der obere Abschluss des WDVS muss z. B. durch Attika Abdeckungen, Gesims Abdeckungen gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. Es darf kein Wassereintritt in das WDVS erfolgen.
Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Das erforderliche Gefälle und die Tropfkanten sind zu berücksichtigen.
5.3.2 Horizontalabdeckungen
Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungsabdeckungen, Gesimsabdeckungen, sollten vor Arbeitsbeginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem Einbau von Horizontalabdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen (z. B. zweite Dichtungsebene) die notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempnerhandwerks als Mindestanforderung bei der Planung und Ausführung zu beachten. Siehe [1], [2] und [3].
Abweichend davon müssen Tropfkanten von Abdeckungen mindestens 4 cm von der fertigen Oberfläche des WDVS entfernt liegen. Sonderkonstruktionen sind möglich, sofern sie dauerhaft ein Eindringen von Wasser in das WDVS verhindern.
Hier wird dann jetzt entgegen der Klempnerrichtlinien, ausgesagt das der Mindestabstand der Tropfkante 4 cm betragen muss, entgegen der Tabelle der Klempnerrichtlinien. Dies gilt auch für die Fensterbänke!
Weiter wird zu den Sockelabdichtungen ausgesagt:
5.3.3 Bauwerksabdichtung
Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungsfunktion des Bauwerks (siehe [4] und [5]). Alle notwendigen Bauwerksabdichtungen im Bereich des WDVS müssen vor Beginn der Arbeiten vorhanden sein.
6.14 Unterer WDVS-Abschluss
Als unterer Abschluss eine WDVS muss ein Sockelprofil verwendet werden, sofern nicht ein vorspringender Sockel, ein vorspringendes Bauteil oder ein Übergang zu einer Sockeldämmung vorliegt. Sockelprofile, die am Untergrund befestigt werden (z. B. aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff), werden im Abstand von höchstens 50 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der Sockelprofile sind thermisch bedingte Längenänderungen zu beachten. Die Stöße der Sockelprofile sollten mit zugehörigen Profilverbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse im Putz auftreten.
In besonderen Fällen kann alternativ zum Sockelprofil z. B. auch eine Gewebeschlaufe eingebaut werden.
6.15 Ausführung der Dämmung im Spritzwasserbereich
Für den Spritzwasserbereich am Geländeanschluss bis etwa 30 cm Höhe sowie für die Dämmung unter der Geländeoberkante/Geländeoberfläche (GOK/GOF) sind geeignete Dämmstoffplatten einzubauen, diese müssen oberhalb der GOK/GOF zum Verputzen geeignet sein. Unterhalb der GOK/GOF sind Wärmedämmstoffe für den Perimeterbereich (PW, siehe DIN 4108-10) einzusetzen, oberhalb der GOK/GOF können auch Dämmplatten für den Außenwandbereich unter Putz (WAP, siehe DIN 4108-10) eingesetzt werden. Siehe [4] und [5].
ANMERKUNG Die Sockelausbildung ist kein Bestandteil eines WDVS und muss detailliert geplant werden, insbesondere Geländeanschlüsse, Geländehöhe und Sockelhöhe.
Hier wird jetzt ausgeführt, dass die komplette Sockelausbildung von einem Architekten/Planer komplett geplant werden muss. Die Ausführung kann nicht mehr wie üblich dem Handwerker überlassen werden.