Tiefgarage Wartung

Für die Beurteilung muss als erstes der Tragwerksplaner Festlegungen treffen. Hier die Punkte, die wichtig sind für die Wartung: RissbreitenbegrenzungBewegung auch aus spätem ZwangOberflächenzugfestigkeitZugänglichkeit für spätere Wartungs- und InstandhaltungsmaßnahmenDurchbiegung im EndzustandGefälleChloridbelastung Das Merkblatt Parkhäuser sagt folgendes aus: a) Für alle Varianten ist ein Instandhaltungsplan im Sinne der DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen [R1] erforderlich. b) Planung und Ausführung des dauerhaften lokalen Schutzes von Rissen und Fugen nach DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen [R1]. c) Voraussetzung für die Unterlauf­sicherheit einer direkt auf dem Betonuntergrund aufgebrachten Abdichtungsschicht ist eine vollflächige, dauerhaft kraftschlüssige Verbindung zur Betonunterlage. Der Betonuntergrund ist dazu vor Aufbringen der Abdichtungsbahn durch Kugelstrahlen vorzubereiten und mit Epoxidharz zu […]

Technikregeln DIN

Begriffs­erläuterungen Allgemein anerkannte Regeln der TechnikFür Begriffe gibt es eine Definition in der Rechtsprechung:„Bauverfahrens­weisen, die theoretisch (wissen­schaftlich) richtig sind, sich in der Praxis bewährt haben und hinsichtlich beider Merkmale von der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen und Ingenieure akzeptiert werden“.Dies wird dann auch sehr häufig in Gutachten als anerkannte Regel der Technik wiedergegeben.Die allgemein anerkannte Regel der Technik – a. R. d. T. – stellt gem. BGH-Urteilen den Mindest­standard dar. Diese allgemein anerkannte Regel der Technik wird bei Vertrags­abschlüssen still­schweigend mit vereinbart.Die a. R. d. T. grenzt sich zum Stand der Technik – S.d.T. – ab. Der Stand der Technik ist der Entwicklungs­stand von fortschritt­lichen Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, deren praktische Eignung gesichert ist. Der S. d. T. wird […]

Abstände von Einbauteilen und Anschlüssen an Tür/Fensterelementen gemäß DIN 18531-1

6.6 Dachentwässerung … Bei der Verwendung von bahnenförmigen Abdichtungsstoffen sollte ein Abstand von mindestens 0,30 m von den Flanschaußenkanten zu den Außenkanten anderer Durchdringungen, Fugen, Dachaufbauten oder zu aufgehenden Bauteilen/Attiken geplant werden, es sei denn, es handelt sich um speziell für den Einbau in die Attika vorgesehenen Dachabläufe/Notüberläufe. Bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen sollte dieser Abstand mit mindestens 0,10 m geplant werden. 6.9 Durchdringungen Der Abstand von Durchdringungen wie Rohrleitungen, Dunstrohre, Abläufe, Verankerungen, Stützen untereinander und zu anderen Bauteilen, z. B. Bewegungsfugen, An- und Abschlüssen, sollte bei bahnen-förmigen Abdichtungsstoffen mit mindestens 0,30 m (gemessen ab Flanschaußenkante) geplant werden. Bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen sollte dieser Abstand mit mindestens 0,10 m geplant werden. Im Bereich der […]