Dachausführung von genutzten und nicht genutzten Dächern
Dachausführung von genutzten und nicht genutzten Dächern
Fragestellung:
- In welcher Norm oder Richtlinie und an welcher Stelle ist festgelegt, dass als Dachterrasse genutzte Flachdachfläche ohne Gefälle zu den Einläufen geplant und ausgeführt werden dürfen und welche Anwendungsklasse sind diese Flächen anzuordnen?
- In welcher Norm oder Richtlinie und an welcher Stelle ist festgelegt, dass als ungenutzte, nur zu Wartungszwecken zu begehende Flachdachflächen ohne Gefälle zu den Einläufen geplant und ausgeführt werden dürfen und welcher Anwendungsklasse sind diese Flächen zuzuordnen?
Bezüglich der Begriffsdefinition gilt die DIN 18195 Ausgabe Juli 2017 Abdichtung von Bauwerken Begriffe.
In dieser Norm wird als erstes auf die DIN 18531 (alle Teile) verwiesen, Abdichtung von Dächern, sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
Das Dach wird dann unter 3.2.8 wie folgt definiert:
Oberer luftseitiger Abschluss eines Bauwerks oder Bauwerksteiles.
Weiter wird unter 3.3.1 definiert:
Dachterrasse – Zum Aufenthalt von Personen nutzbare Dachflächen über einem genutzten Raum.
Bezüglich des Verweises auf die DIN 18531 ist festzuhalten, dass in der DIN 18531-1 folgendes ausgesagt wird:
Abdichtung von Dächern, sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze.
Es wird unter 1. Anwendungsbereiche folgendes festgelegt:
Nicht genutzte Dächer sind:
- flache und geneigte Dachflächen, die nur zum Zwecke der Pflege, Wartung und allgemeinen Instandhaltung begangen werden (z. B. auch Wartungswege) und
- Dachflächen mit extensiver Begrünung.
Genutzte Dächer sind:
- begehbare Dachflächen, z. B. Dachterrassen, Gehwege in begrünten Dächern,
- Dachflächen mit intensiver Begrünung, auch mit Anstaubewässerung ≤ 100 mm und
- Dächer mit am Tragwerk befestigten oder ballastierten Solaranlagen und / oder haustechnische Anlagen.
Somit ist erst einmal definiert, was nicht genutzte und was genutzte Dächer sind.
Weiter führt die Norm dann aus:
6.2 Anwendungslasten für Abdichtung von Dächern
6.2.1 Allgemeines
Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3 zwei Anwendungsklassen unterschieden.
Neben der Standardausführung Anwendungsklasse K1 wird eine höherwertige Ausführung Anwendungsklasse K2 definiert.
Hier wird definiert, dass es zwei Anwendungskategorien gibt, einmal die Anwendungskategorie K1 und einmal die Anwendungskategorie K2. Wiederum für beide Dachflächen. Die Anwendungsklassen werden dann unter 6.2.2 definiert.
6.2.2 Anwendungsklasse K1 (Standardausführung)
Die Abdichtung ist mindestens der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.
6.2.3 Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung)
Die Abdichtung kann der Anwendungsklasse K2 zugeordnet werden. Bei K2 sind eine erhöhte Zuverlässigkeit, eine längere Nutzungsdauer und/oder ein geringerer Instandhaltungsaufwand zu erwarten.
Gewählt wurde die Anwendungsklasse K1, da bei K2 eine Instandhaltung nicht möglich ist. Es wird niemand die Plattierung aufnehmen, um die Abdichtungsbahnen zu prüfen. Somit ist das Standarddach geplant.
Unter den weiteren Punkten wie 6.3.2 wird, definiert, welche Maßnahmen einzuhalten sind, wenn unter 2 % Gefälle bei einem K1-Dach geplant wird. Siehe Ausführungen unter 6.3:
6.3.2 Anforderungen an das Gefälle in Abhängigkeit von der Anwendungsklasse
6.3.2.1 Anwendungsklasse K1
Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.
6.3.2.2 Anwendungsklasse K2
Dächer der Anwendungsklasse K2 sind in der Fläche mit einem Gefälle von ≥ 2 % zu planen. Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von 1 % geplant werden.
Es wird definiert, dass auch ein Dachgefälle geplant werden kann, wenn die höheren Anforderungen an die Abdichtung eingehalten werden. Somit wird ausgesagt, dass Materialien nach K2 eingebaut werden müssen.
Bei oben genanntem Objekt sind die Materialien nach K2 gewählt. Hierbei werden auch die Einwirkungsklassen berücksichtigt.
5.7 Einwirkungsklassen
Durch die Kombination der vorgenannten mechanischen und thermischen Einwirkungsstufen werden vier Einwirkungsklassen gebildet (siehe Tabelle 1). Sie sind als Planungsvorgabe anzusehen, auf die im Einzelfall die jeweilige Abdichtung abzustimmen ist (siehe Abschnitt 6).
Tabelle 1 – Einwirkungsklassen für Abdichtungen
NR. | 1 | 2 | 3 |
Einwirkungsstufen | Hohe mechanische Einwirkung Stufe 1 | Mäßige mechanische Einwirkung Stufe II | |
1 | Hohe thermische Einwirkung Stufe A | IA | IIA |
2 | Mäßige thermische Einwirkung Stufe B | IB | IIB |
Hier ist die laufende Nummer 1 in Verbindung mit der Spalte 2 gewählt worden, somit IA.
Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
Der Planer legt vor der Planung fest, welche Anwendungskategorie ausgeführt werden muss. Technisch ist es egal, ob ein K1 Dach oder ein K2 Dach bei genutzten oder nicht genutzten Flächen ausgeführt wird.
gez. Klaus Hafer