Das Umkehrdach ist ein Warmdach. Beim Umkehrdach liegt die Wärmedämmung oberhalb der Abdichtung. Ich empfehle folgenden Dachaufbau: […]
PG-ÜBB, Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand […]
Bei der Lagerung von Holzrosten ist festzuhalten, dass ein Holzrost nicht windsogmäßig nachgewiesen werden kann. Solange ein Fugenanteil von mind. 3 % vorhanden ist, gibt es einen Druckausgleich im Bereich der herrschenden Drücke oberhalb sowie unterhalb des Holzrostes. […]
Für die Beurteilung muss als erstes der Tragwerksplaner Festlegungen treffen.
Hier die Punkte, die wichtig sind für die Wartung:
- Rissbreitenbegrenzung
- Bewegung auch aus spätem Zwang
- Oberflächenzugfestigkeit
- Zugänglichkeit für spätere Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Durchbiegung im Endzustand
- Gefälle
- Chloridbelastung
Das Merkblatt Parkhäuser sagt folgendes aus:

| a) Für alle Varianten ist ein Instandhaltungsplan im Sinne der DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen [R1] erforderlich. b) Planung und Ausführung des dauerhaften lokalen Schutzes von Rissen und Fugen nach DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen [R1]. c) Voraussetzung für die Unterlaufsicherheit einer direkt auf dem Betonuntergrund aufgebrachten Abdichtungsschicht ist eine vollflächige, dauerhaft kraftschlüssige Verbindung zur Betonunterlage. Der Betonuntergrund ist dazu vor Aufbringen der Abdichtungsbahn durch Kugelstrahlen vorzubereiten und mit Epoxidharz zu behandeln (Verfahren und Stoffe nach ZTV ING [R60], Teil 7, Abschnitt 1:2003-01, Abschnitt 2:2010-04, Abschnitt 3:2003-01). d) Alternative Produkte oder Bauarten sind möglich, wenn deren Gleichwertigkeit mit den Oberflächenschutzsystemen oder Abdichtungen nachgewiesen wird. Anmerkung: Sobald die in Vorbereitung befindliche DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie bauaufsichtlich eingeführt ist, ist diese als Grundlage der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Oberflächenschutzsystemen zu verwenden. |
Alternativen sind nur zulässig mit abZ oder einer Bauartgenehmigung, Zulassung im Einzelfall.
Die Beschichtungen, die hier betrachtet werden, werden nur gemäß Tragwerksplanung, Rissvermeidung oder Rissverteilung appliziert. Rissbildung mit planmäßiger, nachträglicher Behandlung sind nicht geeignet für Beschichtungen.
Wenn Rissbildung mit planmäßiger, nachträglicher Behandlung geplant wird, muss dem Bauherren mitgeteilt/vereinbart werden, „ dass Risse nicht zu vermeiden sind und es zu Veränderungen der Ansicht der Fahrbahnfläche durch Rissbandagen oder farblichen Veränderungen durch das Nacharbeiten kommt.“ Wenn Fahrflächen unter 2,5 % Gefälle geplant werden, muss dies ebenfalls vereinbart werden, da ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht.
Die Beschichtungen OS8 oder OS11 Systeme (OS5 wird nicht weiter betrachtet, genauso Abdichtungen nach DIN 18532-6) müssen wie folgt ausgeführt werden:
- Untergrund Vorbehandlung mit Haftzugwerten i.M. 1,5 N/mm²
- Bei OS8 Beschichtungen i.M. 2,0 N/mm²
- Feuchtemessung mit einem CM-Gerät abgestimmt auf das Beschichtungssystem
- Systemgrundierung
- OS8 oder OS11 Beschichtung
- Hochzug min. 150 mm über eine Kehle in Fahrgassen und an allen Stützen 500 mm
OS10 und OS11 Systeme, sowie Abdichtungen nach DIN 18532 können Rissbreiten bis 0,30 mm überbrücken.
OS8 kann keine Risse überbrücken.
Zur Rissbehandlung ist diese schon in der Neubauphase mit auszuschreiben. Die Beschichtung ist so spät wie möglich aufzubringen.
Spätestens nach dem Kugelstrahlen, das zur Vorbereitung der Beschichtung immer notwendig ist, sind die Risse zu erkennen. Die Risse sind dann in Abhängigkeit wie folgt zu erfassen:
- Rissbreiten, Rissbreitenänderungen und Risstiefen,
- Biege- und/oder Trennrisse,
- statische oder dynamische Risse,
- wasserführend oder trocken.
Zu der Wartung ist dann ein Inspektions-Wartungsvertrag abzuschließen und dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen, auch schon in der Planungsphase mit ca. Kosten.
In dem Vertrag muss zwingend Folgendes stehen:
- Entwurfsgrundsatz mit Rissverteilung
- Oberflächenschutzsystem (Nach den Vergaben mit Datenblättern und der kompletten Dokumentation der Verarbeitung)
- Wartungsintervall (Ich empfehle 2 Begehungen pro Jahr in den ersten 3 Jahren, danach 1 Begehung. Jedes Jahr müssen aber direkt die Risse überarbeitet werden.
- Dokumentation des mechanischen Verschleißes, Entwässerungseinrichtungen und der Fugenfunktionen.
- Ablösungen, Risse und eventuelle Korrosionen sind nach den Begehungen zu überarbeiten oder zu reparieren.
Die Punkte wie Farbunterschiede, Erhöhung der Dicke durch die Rissbandagen usw. sind dem Bauherrn separat mitzuteilen.
6.6 Dachentwässerung
…
Bei der Verwendung von bahnenförmigen Abdichtungsstoffen sollte ein Abstand von mindestens 0,30 m von den Flanschaußenkanten zu den Außenkanten anderer Durchdringungen, Fugen, Dachaufbauten oder zu aufgehenden Bauteilen/Attiken geplant werden, es sei denn, es handelt sich um speziell für den Einbau in die Attika vorgesehenen Dachabläufe/Notüberläufe. Bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen sollte dieser Abstand mit mindestens 0,10 m geplant werden.
6.9 Durchdringungen
Der Abstand von Durchdringungen wie Rohrleitungen, Dunstrohre, Abläufe, Verankerungen, Stützen untereinander und zu anderen Bauteilen, z. B. Bewegungsfugen, An- und Abschlüssen, sollte bei bahnen-förmigen Abdichtungsstoffen mit mindestens 0,30 m (gemessen ab Flanschaußenkante) geplant werden. Bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen sollte dieser Abstand mit mindestens 0,10 m geplant werden.
Im Bereich der DIN wird somit die Ausführung vor Ort beschrieben. Die Ausführung mit dem 0,10 m Abstand hat sich in den Letzten Jahren als baupraktikabel herausgestellt. Bei einer Unterschreitung muss der Einzelfall betrachtet werden. Z. B. kann ein Lüfter DN 100 untereinander noch gut eingedichtet werden bei einem Abstand von 0,05 m. Wenn der Lüfter im Durchmesser grösser wird, wird es schon schwieriger. Die 0,05 m können jedoch nicht unterschritten werden.
FLDR Ausgabe 2016 mit Änderungen 2017 und 2019
1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise
(9)
Der Abstand von Durchdringungen untereinander (von Flanschaußenkante zu Flanschaußenkante) und zu anderen Bauteilen, z.B. Bewegungsfugen, An- und Abschlüssen, soll mindestens 0,30 m betragen. Kann aus konstruktiven Gründen dieser Abstand nicht eingehalten werden, kann durch eine Schachtkonstruktion die Durchdringung eingefasst und als Anschluss an ein aufgehendes Bauteil ausgeführt werden.
(10)
Die Abläufe von innen liegenden Dachentwässerungen sollen an Tiefpunkten der Dachfläche angeordnet werden und so ausgebildet sein, dass die Abdichtung wasserdicht angeschlossen werden kann. Flächenabläufe sollen einen Abstand von mindestens 0,30 m von Dachaufbauten, Fugen oder anderen Durchdringungen der Abdichtung haben. Maßgebend ist dabei die äußere Begrenzung des Flansches. Dies gilt nicht für Attikaabläufe.
Eine Unterschreitung kennt die FLDR nicht. Dafür kennt die FLDR den Türanschluss mit einem FLK von 0,05 m, den die Norm wiederum nicht kennt.
4.4 Anschlüsse an Türen
(4)
Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochführen der Abdichtung wie an Wandanschlüssen erfolgen. Die Anschlussbreite der Abdichtung am Tür-/Fensterprofil soll der Mindestfügebreite nach Abschnitt 3.6.2.2 bzw. Abschnitt 3.6.3.2 entsprechen. Bei Flüssigkunststoffen soll die Mindestfügebreite 50 mm am Tür-/Fensterprofil betragen. Anschlüsse müssen hinter Rollladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden. Rollladenführungen müssen dies konstruktiv ermöglichen. Entwässerungsöffnungen von Schlagregenschienen o.Ä. müssen zur Außenseite des Anschlusses entwässern.
Der Flachdachausschuss und der DIN haben beschlossen, dies wieder anzupassen, was jedoch ca. 5 Jahre dauern wird.
Somit hängt es von dem Sachverständigen ab, wie diese Angaben zu bewerten sind. Ich persönlich führe momentan beides aus. Anschlüsse bis zu einem min. Abstand von 0,05 m bei Lüftungsrohren und die Anschlüsse an Türen mit einer Klebefläche von 0,05 m.
Die Fensteranschlüsse werden derzeit ebenfalls so geregelt. Die Richtlinie erscheint vermutlich Ende 2020 Anfang 2021. Hier werden auch die Nullschwellen-Anschlüsse geregelt, bei dem die Abdichtung ca. 0,03 m unter dem Belag liegt, ohne Los-/Festflansch.
Seit Neuestem hat die Fa. ABS erneut auf das Produkt – ABS-Lock On Top Max – verwiesen. Das System wird mit einer Montagevorgabe gem. abZ (Z-72.2-4) beworben und soll wie in der Zulassung beschrieben eingebaut werden.
Vorab der Hinweis das es sich bei der DIN 18531-1 um die allgemein anerkannte Regel der Technik handelt. Hier wird unter 4.3 Lastabtragung folgendes ausgesagt …
„… die Abdichtungsschicht darf nicht zur Lastabtragenden Befestigung von Solaranlagen oder Anschlagpunkte für Absturzsicherungen genutzt werden“.
Dies wird von der Firma ABS nicht berücksichtigt. Weiter wird dies auch vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin nicht weiter betrachtet.
Auf Nachfrage beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin wurde mir folgender Versuchsaufbau beschrieben:
„Der Fallversuch wurde auf der zweilagigen, vollflächig auf Holz verklebten Bitumendachbahn durchgeführt …“
Dieser Dachaufbau hat nichts mit einem Standardaufbau zu tun, der üblicherweise gem. DIN 18531 aufgebracht wird. In der Zulassung wird weiter unter 3.1.2 Anschlagseinrichtungen beschrieben:
„… – Die Wärmedämmung weist eine ausreichende Druckfestigkeit für die Begehbarkeit des Daches auf.“
Hier wird keine Konkretisierung vorgenommen. Außerdem ist bei einem üblichen Dachaufbau, bei dem eine kalt-selbstklebende Bahn auf einer Wärmedämmung aufgebracht wird, keine Last angegeben. Die Hersteller lassen max. eine Last von 360 kg pro Quadratmeter = 3,6 kN/m2 zu, mehr nicht. Inwieweit dies ausreichend ist, wird nicht untersucht.
Weiterhin wird vorher ausgeführt:
„Alle Schichten des Dachaufbaus sind vollflächig miteinander zu verkleben, um die Lastweiterleitung in die tragende Konstruktion dauerhaft zu gewährleisten.“
Wenn eine hundertprozentige Verklebung unter Baustellenbedingungen möglich wäre, würden die allgemein anerkannte Regel der Technik nicht beschreiben, dass dies nicht möglich ist. Weiterhin werden auch Fehlstellen zugelassen.
Weiter wird ausgeführt:
„Die Tragfähigkeit der Anschlagseinrichtung und die Lastweiterleitung in dem Dachaufbau ist für den Anwendungsfall nachgewiesen.“
Der Nachweis ist gem. E-Mail des DIBt gerade nicht erbracht, da gem. Beschreibung ein vollflächig verklebter Aufbau auf einer Holzplatte durchgeführt und geprüft wurde.
Wenn denn ein Dachdeckerbetrieb eine vollflächige Verklebung auf einer Holzplatte durchführen würde, hielte er die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier die DIN 18531, in Verbindung mit der Flachdachrichtlinie nicht ein. Diese beschreiben, dass auf Holzwerkstoffplatten oder Schalungen eine Abdichtung überhaupt nicht vollflächig verklebt werden darf, damit die Spannungen aus dem Untergrund keine Beschädigung an der Abdichtungsbahn verursachen.
Somit ist festzuhalten, dass ein Produkt vertrieben wird, das nicht geeignet ist, eine Absturzsicherung herzustellen. Ich persönlich kann den ausführenden Betrieb nur davor warnen, dieses Produkt einzubauen. Es wird sicherlich in einem Schadensfall durch Sachverständige nachgewiesen, dass keine ordnungsgemäße Ausführung durch den Montagebetrieb erfolgt ist, wie z. B.:
- vollflächige Verklebung der Dampfsperre zum Untergrund
- vollflächige Verklebung der Wärmedämmung zur Dampfsperre
- vollflächige Verklebung der Wärmedämmung untereinander
- vollflächige Verklebung der ersten Abdichtungslage
- vollflächige Verklebung der zweiten Abdichtungslage
- vollflächige Verklebung der Streifenabdichtung gem. Zulassung
Sollte ein Dachdeckerbetrieb der Meinung sein, dass dies ausführbar sei, möge er sich bitte bei mir melden, damit wir eine Überprüfung durchführen können.
Mit der sogenannten Calciumcarbid-Messung (CM-Messung) lässt sich die Restfeuchte von Estrichen/Beton exakt messen. Die Messung beruht auf den Festlegungen der DIN 18560-4 zur Feldmethode der Feuchtemessung.
Zur Vermeidung von Feuchteschäden ist beispielsweise vor der Verlegung von Bodenbelägen die Restfeuchte der Estrichunterlage festzustellen und zu bemessen. Hierzu wird durch Zugabe von Calciumcarbid zum pulverisierten Messgut aus dem Bauteil, in einem gasdichten Gefäß messbarer Druck, aus welchem der Wassergehalt berechnet werden kann.
Diese Messung ist ausreichend genau, um vor Gericht anerkannt zu werden.
Bei der Messung ist es wichtig, dass Prüfgut ordnungsgemäß zu entnehmen. Es wird mit Hammer und Meißel ein repräsentativer Estrichquerschnitt entnommen. Die Probe sollte dabei aus einem Estrichbruchstück kommen. Die Probeöffnung ist großflächig anzulegen, da es bei einer verjüngenden Probe als Kegel zu einer geringeren Feuchtemessung kommt.
Das entnommene Material wird im Folgenden zerkleinert und abgewogen.

Wiegen
Die Einwaage richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Feuchtegehalt. Bei Zementestrichen hat sich im Bereich der Belegereife eine Einwaage von 50 g bewährt. Bei Kalzium-Sulfat-Estrichen eine Einwaage von 100 g. Das zerkleinerte Prüfgut wird mit anschließender Zugabe der Stahlkugeln und Karbid-Ampulle in das Gerät gegeben. Es ist darauf zu achten, dass das Material nicht mit den Fingern in Berührung kommt, es sind Handschuhe zu tragen. Nachdem das Material ordnungsgemäß in das Prüfgerät eingebracht wurde, muss das Gerät mindestens zwei Minuten geschüttelt werden, damit sich das Gas ausbreiten kann. Nach einer anschließenden Ruhezeit von fünf Minuten ist das Gerät wiederholt zwei Minuten zu schütteln. Es folgt eine weitere Ruhezeit von vier Minuten und ein anschließendes Aufschütteln des Materials.

Prüfung
Nach der Vorgehensweise kann auf Grundlage der Herstellervorgaben aus der Tabelle abgelesen werden. Die Werte sind in das Prüfprotokoll einzutragen.
Zur weiteren Überprüfung wird anschließend das Prüfmaterial ausgeschüttet. Das Prüfgut kann so auf Glasscherben der Karbid-Ampulle und zusammenhängende Estrichstücke kontrolliert werden. Sollten diese vorhanden sein, ist die Prüfung zu erneuern.

Prüfgut
Bei der Auswertung ist ein Abweichung der Werte um +/– 0,2 % zulässig.
Nach der Messung ist das Gerät vollständig zu reinigen, sodass Verschmutzungen gänzlich entfernt werden. Die Flasche ist anschließend zu trocknen.
Falls eine hohe Genauigkeit (Gerichtsgutachten) notwendig ist, sollte an dem Tag vorab eine Prüfung mit der Prüfampulle erfolgen.
Auf Grundlage dieser Prüfmethode kann de feuchtegehalt bestimmt werden. Anschließend können Widerstandsmessungen durchgeführt werden. Hierzu ist zu klären, ob in allen Bereichen das gleiche Material verbaut wurde.
Dachausführung von genutzten und nicht genutzten Dächern
Fragestellung:
- In welcher Norm oder Richtlinie und an welcher Stelle ist festgelegt, dass als Dachterrasse genutzte Flachdachfläche ohne Gefälle zu den Einläufen geplant und ausgeführt werden dürfen und welche Anwendungsklasse sind diese Flächen anzuordnen?
- In welcher Norm oder Richtlinie und an welcher Stelle ist festgelegt, dass als ungenutzte, nur zu Wartungszwecken zu begehende Flachdachflächen ohne Gefälle zu den Einläufen geplant und ausgeführt werden dürfen und welcher Anwendungsklasse sind diese Flächen zuzuordnen?
Bezüglich der Begriffsdefinition gilt die DIN 18195 Ausgabe Juli 2017 Abdichtung von Bauwerken Begriffe.
In dieser Norm wird als erstes auf die DIN 18531 (alle Teile) verwiesen, Abdichtung von Dächern, sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
Das Dach wird dann unter 3.2.8 wie folgt definiert:
Oberer luftseitiger Abschluss eines Bauwerks oder Bauwerksteiles.
Weiter wird unter 3.3.1 definiert:
Dachterrasse – Zum Aufenthalt von Personen nutzbare Dachflächen über einem genutzten Raum.
Bezüglich des Verweises auf die DIN 18531 ist festzuhalten, dass in der DIN 18531-1 folgendes ausgesagt wird:
Abdichtung von Dächern, sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze.
Es wird unter 1. Anwendungsbereiche folgendes festgelegt:
Nicht genutzte Dächer sind:
- flache und geneigte Dachflächen, die nur zum Zwecke der Pflege, Wartung und allgemeinen Instandhaltung begangen werden (z. B. auch Wartungswege) und
- Dachflächen mit extensiver Begrünung.
Genutzte Dächer sind:
- begehbare Dachflächen, z. B. Dachterrassen, Gehwege in begrünten Dächern,
- Dachflächen mit intensiver Begrünung, auch mit Anstaubewässerung ≤ 100 mm und
- Dächer mit am Tragwerk befestigten oder ballastierten Solaranlagen und / oder haustechnische Anlagen.
Somit ist erst einmal definiert, was nicht genutzte und was genutzte Dächer sind.
Weiter führt die Norm dann aus:
6.2 Anwendungslasten für Abdichtung von Dächern
6.2.1 Allgemeines
Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3 zwei Anwendungsklassen unterschieden.
Neben der Standardausführung Anwendungsklasse K1 wird eine höherwertige Ausführung Anwendungsklasse K2 definiert.
Hier wird definiert, dass es zwei Anwendungskategorien gibt, einmal die Anwendungskategorie K1 und einmal die Anwendungskategorie K2. Wiederum für beide Dachflächen. Die Anwendungsklassen werden dann unter 6.2.2 definiert.
6.2.2 Anwendungsklasse K1 (Standardausführung)
Die Abdichtung ist mindestens der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.
6.2.3 Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung)
Die Abdichtung kann der Anwendungsklasse K2 zugeordnet werden. Bei K2 sind eine erhöhte Zuverlässigkeit, eine längere Nutzungsdauer und/oder ein geringerer Instandhaltungsaufwand zu erwarten.
Gewählt wurde die Anwendungsklasse K1, da bei K2 eine Instandhaltung nicht möglich ist. Es wird niemand die Plattierung aufnehmen, um die Abdichtungsbahnen zu prüfen. Somit ist das Standarddach geplant.
Unter den weiteren Punkten wie 6.3.2 wird, definiert, welche Maßnahmen einzuhalten sind, wenn unter 2 % Gefälle bei einem K1-Dach geplant wird. Siehe Ausführungen unter 6.3:
6.3.2 Anforderungen an das Gefälle in Abhängigkeit von der Anwendungsklasse
6.3.2.1 Anwendungsklasse K1
Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.
6.3.2.2 Anwendungsklasse K2
Dächer der Anwendungsklasse K2 sind in der Fläche mit einem Gefälle von ≥ 2 % zu planen. Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von 1 % geplant werden.
Es wird definiert, dass auch ein Dachgefälle geplant werden kann, wenn die höheren Anforderungen an die Abdichtung eingehalten werden. Somit wird ausgesagt, dass Materialien nach K2 eingebaut werden müssen.
Bei oben genanntem Objekt sind die Materialien nach K2 gewählt. Hierbei werden auch die Einwirkungsklassen berücksichtigt.
5.7 Einwirkungsklassen
Durch die Kombination der vorgenannten mechanischen und thermischen Einwirkungsstufen werden vier Einwirkungsklassen gebildet (siehe Tabelle 1). Sie sind als Planungsvorgabe anzusehen, auf die im Einzelfall die jeweilige Abdichtung abzustimmen ist (siehe Abschnitt 6).
Tabelle 1 – Einwirkungsklassen für Abdichtungen
| NR. | 1 | 2 | 3 |
| Einwirkungsstufen | Hohe mechanische Einwirkung Stufe 1 | Mäßige mechanische Einwirkung Stufe II | |
| 1 | Hohe thermische Einwirkung Stufe A | IA | IIA |
| 2 | Mäßige thermische Einwirkung Stufe B | IB | IIB |
Hier ist die laufende Nummer 1 in Verbindung mit der Spalte 2 gewählt worden, somit IA.
Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
Der Planer legt vor der Planung fest, welche Anwendungskategorie ausgeführt werden muss. Technisch ist es egal, ob ein K1 Dach oder ein K2 Dach bei genutzten oder nicht genutzten Flächen ausgeführt wird.
gez. Klaus Hafer
Unser Standort
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