Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)

Ausführungen zu Leitungen im WDVS

5 Voraussetzungen für die Ausführung

5.1 Planung

Voraussetzung für die Ausführung von WDVS ist die Planung insbesondere folgender Aspekte:

Installationen auf und in der zu dämmenden Wand sind zu planen und dürfen die Tauglichkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems nicht beeinträchtigen.

Ein WDVS übernimmt nicht die Luft- und Winddichtigkeit eines Gebäudes.

5.4 Brandschutzmaßnahmen

Aussparungen, Querschnitts­schwächungen und/oder Durchführungen (z. B. für Leitungen, Regenfall­rohre) im Bereich der Brand­riegel und Brand­barrieren, einschließ­lich der Klebe­mörtel, sind nicht zulässig.

Geeignete Konstruktionen, sind z. B. in [12] dargestellt und dürfen nur ausgeführt werden, sofern sie für das jeweilige WDVS zugelassen sind.

[12] Technische System­information Kompendium WDVS und Brandschutz, Herausgeber: Fachverband Wärmedämm-Verbund­systeme e. V., Baden-Baden

6.4 Anforderungen an den Untergrund

Leitungen und Kanäle sollten im Wand­bildner oder Putz (z. B. Altputz) verlegt werden. Ein Installations­plan sollte angefertigt werden. Sollen ausnahmsweise Leitungen und Kanäle auf dem Wand­bildner oder Putz verlegt werden bedarf dies besonderer Verein­barungen, Planungen und Maßnahmen, siehe auch 5.1 und 5.4.“

Die Vereinbarung über die Verlegung kann natürlich nur mit dem Bauherrn erfolgen.

Zu den An- und Abschlüssen wir dann folgendes festgelegt:

6.11 Horizontalabdeckung

Der obere Abschluss des WDVS muss z. B. durch Attika Abdeckungen, Gesims Abdeckungen gegen Witterungs­einflüsse geschützt sein. Es darf kein Wasser­eintritt in das WDVS erfolgen.

Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Das erforder­liche Gefälle und die Tropfkanten sind zu berück­sichtigen.

5.3.2 Horizontalabdeckungen

Horizontalabdeckungen, wie z. B. Fensterbänke, Dachabschlüsse, Brüstungs­abdeckungen, Gesims­abdeckungen, sollten vor Arbeits­beginn vorhanden sein und die Ausbildung dichter Anschlüsse ermöglichen. Bei nachträglichem Einbau von Horizontal­abdeckungen ist durch zusätzliche geeignete Maßnahmen (z. B. zweite Dichtungs­ebene) die notwendige Abdichtung sicherzustellen. Zur Ausbildung von Tropfkanten und Überhängen an Fassaden sind die Fachregeln des Dachdecker- und Klempner­handwerks als Mindest­anforderung bei der Planung und Aus­führung zu beachten. Siehe [1], [2] und [3].

Abweichend davon müssen Tropf­kanten von Abdeckungen mindestens 4 cm von der fertigen Ober­fläche des WDVS entfernt liegen. Sonder­konstruk­tionen sind möglich, sofern sie dauerhaft ein Eindringen von Wasser in das WDVS verhindern.

Hier wird dann jetzt entgegen der Klempner­richtlinien, ausgesagt das der Mindest­abstand der Tropfkante 4 cm betragen muss, entgegen der Tabelle der Klempner­richtlinien. Dies gilt auch für die Fensterbänke!

Weiter wird zu den Sockelabdichtungen ausgesagt:

5.3.3 Bauwerksabdichtung

Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungs­funktion des Bauwerks (siehe [4] und [5]). Alle notwendigen Bauwerksabdichtungen im Bereich des WDVS müssen vor Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

6.14 Unterer WDVS-Abschluss

Als unterer Abschluss eine WDVS muss ein Sockelprofil verwendet werden, sofern nicht ein vorspringender Sockel, ein vorsprin­gendes Bauteil oder ein Übergang zu einer Sockel­dämmung vorliegt. Sockel­profile, die am Untergrund befestigt werden (z. B. aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff), werden im Abstand von höchstens 50 cm mit Dübeln befestigt. Bei der Montage der Sockel­profile sind thermisch bedingte Längen­änderungen zu beachten. Die Stöße der Sockelprofile sollten mit zugehörigen Profil­verbindern verbunden werden. Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse im Putz auftreten.

In besonderen Fällen kann alternativ zum Sockelprofil z. B. auch eine Gewebeschlaufe eingebaut werden.

6.15  Ausführung der Dämmung im Spritz­wasser­bereich

Für den Spritzwasser­bereich am Gelände­anschluss bis etwa 30 cm Höhe sowie für die Dämmung unter der Geländeoberkante/Geländeoberfläche (GOK/GOF) sind geeignete Dämmstoffplatten einzubauen, diese müssen oberhalb der GOK/GOF zum Verputzen geeignet sein. Unterhalb der GOK/GOF sind Wärme­dämmstoffe für den Perimeterbereich (PW, siehe DIN 4108-10) einzusetzen, oberhalb der GOK/GOF können auch Dämmplatten für den Außenwandbereich unter Putz (WAP, siehe DIN 4108-10) eingesetzt werden. Siehe [4] und [5].

ANMERKUNG Die Sockel­ausbildung ist kein Bestandteil eines WDVS und muss detailliert geplant werden, insbesondere Gelände­anschlüsse, Gelände­höhe und Sockelhöhe.

Hier wird jetzt ausgeführt, dass die komplette Sockelausbildung von einem Architekten/Planer komplett geplant werden muss. Die Ausführung kann nicht mehr wie üblich dem Handwerker überlassen werden.

1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.

Dieses Dokument gilt für die Abdichtung:

  • gegen Bodenfeuchte;
  • gegen nicht drückendes Wasser;
  • gegen von außen drückendes Wasser;
  • gegen nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken;
  • gegen Spritzwasser am Wandsockel;
  • gegen Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden.

Dieses Dokument darf auch für erdüberschüttete, unterirdische Bauwerke angewendet werden, sofern diese in offener Bauweise errichtet werden.

Weiter sagt die Norm folgendes aus:

5.1.4 W3-E – nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken

Auf eine erdüberschüttete Decke wirkt Niederschlagswasser ein, das durch die Erdüberschüttung bis zur Abdichtung absickert und dort abgeleitet werden muss (siehe Bild 9), z. B. durch Dränung, Gefälle, wasserdurchlässige Überschüttung. Die einwirkende Wassermenge kann durch anschließende aufgehende Fassaden erheblich vergrößert werden.

Bei der Abdichtung einer erdüberschütteten Decke muss der tiefste Punkt der Deckenfläche mindestens 30 cm über HHW/HGW liegen und die Anstauhöhe von 10 cm darf nicht überschritten werden. Andernfalls ist die Abdichtung nach W2-E auszulegen.

ANMERKUNG Zur Abdichtung von Hofkellerdecken siehe DIN 18532.

Da die meisten Erdüberschütteten Innenhöfe oder Höfe mit einem Aufbau von 0,60 bis 1,00 m ausgeführt werden und die Begrünung ja Wasser benötigt. Kann sich das Wasser mehr als 10 cm aufstauen. Aus diesem Grund habe ich den weiteren Aufbau nach W2-I gewählt.

Zur Abgrenzung der Norm 18533 zur Norm 18532 ist folgendes festzuhalten:

DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton

1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen aus Beton mit Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, Gussasphalt oder flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.

Dieses Dokument gilt für die neu hergestellte sowie ganz oder in Teilbereichen erneuerte Abdichtung von:

  • Straßenbrücken, für die nicht die Regelungen der ZTV-ING gelten;
  • Fußgänger- und Radwegbrücken, für die nicht die Regelungen der ZTV-ING gelten;
  • Parkdecks, Zufahrtsrampen und Spindeln von Parkhäusern;
  • Parkdächern
  • Hofkellerdecken und Durchfahrten.

Bodenplatten von Kleingaragen sowie Zugänge zu Parkhäusern oder zu Fußgängerbrücken sind aus abdichtungstechnischer Sicht untergeordnete Verkehrsflächen. Eine ggf. vorgesehene Abdichtung dieser Flächen kann in Anlehnung an diese Norm oder nach DIN 18534 erfolgen.

Eventuell von der Feuerwehr zu befahrende Flächen sind technisch nach der DIN 18533 einzudichten und nicht nach der DIN 18532.

Die DIN 18533 legt dann folgendes fest:

W 2.1-E – mäßige Einwirkung von drückendem Wasser

W 2.1-E liegt bei der Abdichtung von erdberührten Bauteilen vor, auf die unter folgenden Randbedingungen Stauwasser, Grundwasser oder Hochwasser bis 3 m Wassersäule (mWs; 1 mWS = 9,80665 kPa) einwirkt.

Aus den dann folgenden Ausführungen der Norm werden die Bahnen für den Wasserstand < 3,0 m gewählt mit 2 Lagen PYE PV ….. Bahnen.

Die Lagen untereinander müssen vollflächig verklebt werden. Da die Abdichtung ja von einer 3 m Wassersäule ausgeht wird hier nicht mehr über ein Gefälle gesprochen

Falls kein Wasserstand über 10 cm erwartet wird kann nach W3-I abgedichtet werden,

Hier wird dann folgendes Ausgesagt:

8.2.4 Erdüberschüttete Decken bei W3-E

b) Ausführung mit Bitumen- und/oder Polymerbitumenbahnen
Die Abdichtungsschicht ist aus mindestens zwei Lagen Bitumen- und/oder Polymerbitumenbahnen herzustellen. Als untere Lage kann auch eine kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn verwendet werden, wenn die obere Lage aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn besteht. Die obere Lage ist aus einer Polymerbitumenbahn herzustellen. Beträgt das Gefälle der Abdichtungsunterlage weniger als 2 %, sind mindestens 2 Lagen Polymerbitumenbahnen zu verwenden …

Somit ist hier der gleiche Aufbau vorhanden.

Es kann somit weiter wie nach der alten DIN 18195 folgender Aufbau gewählt werden:

  • Betondecke Zementschlempenfrei im 0 %-Gefälle.
  • Polymerbitumen-Voranstrich.
  • Erste Abdichtungslage PYE PV 200 DD in Polymerbitumen vollflächig eingegossen.
  • WS PYE PV 200 S 5; die Schweißbahn wird als Wurzelschutzbahn ausgelegt, da in Teilbereichen eine Dachbegrünung aufgebracht wird.
  • XPS-Wärmedämmstoff als Schutzlage (Begleitdämmung)
  • Trennlage
  • Schutzlagen in den Bereichen ohne Dämmung z. B. Bautenschutzmatten min. 6,0 mm Drainmatten, Drainplatten mit Schutzfunktion
  • Diverse Aufbauten wie Kies, Dachbegrünung, Betonfundamente,
  • Befestigungen zur Befahrung mit Feuerwehrfahrzeugen
  • Gehwegplatten für die Terrassen.

Ein Gefälle ist somit für die Abdichtung nicht nötig. Die Entwässerung ist nach DIN 1986-100 zu bemessen.

Gem. Fachregeln des Dachdecker­handwerks muss bei einer unterlauf­sicheren Abdichtung die Fläche mit einem Reaktionsharz nach ZTV-ING versiegelt werden. Dazu wird ausgeführt:

„Die Material­verträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzs­pachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.“

Dazu muss Folgendes festgehalten werden:

  1. Im Bereich von Grundierungen wird ein Reaktionsharz in einer Menge von 300 g bis 500 g pro Quadratmeter durch flutende Sättigung aufgetragen (Aufgießen und Verteilung mit einem weichen Gummischieber).
  2. Beim Einsatz einer Versiegelung, wie die Fachregel fordert, werden erst einmal 400 g je Quadratmeter aufgebracht und in einem zweiten Arbeitsgang mind. 600 g je Quadratmeter. Die Gesamtdicke darf somit nur bei wenigen Millimetern liegen.
  3. Dabei wird jetzt vom Dachdecker gefordert, dass er eine Versiegelung aufbringen soll und diese auch nur sehr dünn. Sehr häufig wird – wie bei Brücken­schäden festgestellt – die Versiegelung zu dick aufgebracht und auch die zeitlichen Abläufe werden nicht eingehalten.
  4. Bei einer Grundierung darf das Reaktionsharz max. 5 bis 10 Minuten trocknen und muss dann mit einem Quarzsand der Lieferkörnung 0,2 bis 0,7 abgestreut werden, wobei hier nicht mit Überschuss abgestreut werden darf. Dies müsste berücksichtigt werden.
  5. Der Dachdecker muss auch berück­sichtigen, dass kein Feuchtigkeitseintrag erfolgt. Das heißt, es müssten Zelte gebaut werden oder die Arbeiten dürfen nur vorgenommen werden, wenn kein Regen zu erwarten ist. Ansonsten wird sich das Reaktionsharz weiß verfärben und die ganze Konstruktion kann wieder abgefräst werden.
  6. Hinsichtlich der Verbundabdichtung, die die Fachregel fordert, verweise ich auf die ZTV-ING, die Folgendes ausführt:
    „Beim Aufschweißen der Bitumen-Schweißbahn muss eine zwangsgeführte, über die ganze Rollenbreite gleichmäßig wirkende Wärmequelle mit Windschutz verwendet werden. Die Flammen sind so zu richten, dass sowohl die Unterlage erwärmt, als auch so viel Klebemasse von der Bahnunterseite abgeschmolzen wird, dass beim Abrollen der Bahn vor der Rolle eine flüssige Wulst verläuft. Unmittelbar nach dem Aufschweißen immer noch flüssiger Zustand der Klebemasse ist die Bitumen-Schweißbahn maschinell oder mit einem geeigneten Werkzeug, z. B. Druckholz, anzudrücken.“
    Hierbei handelt es sich um eine klassische Bauwerks­abdichtung, die üblicher­weise nicht von Dachdeckern ausgeführt wird. Insbesondere stelle ich persönlich mir den Windschutz sehr schwierig vor auf den großen Abdichtungsflächen.
  7. Anschließend muss dann ja, um die Forderung der Flachdachrichtlinie zu erfüllen, eine komplette Überarbeitung erfolgen. Das heißt, es muss mit einer Kette die Fläche abgeklopft werden, damit auch die fehlende Adhäsion im Bereich der Dichtungs­schicht festgestellt und überarbeitet werden kann.

Grundstücks­entwässerungs­anlagen | Stand Dezember 2016

Grundstücks­entwässerungs­anlagen unterliegen

  • dem Baurecht § 1 (1,2) (1) und 3 (1) MBO, Stand 13.05.2016 und
  • dem Wasserrecht.

Sie sind entsprechend § 60 (1) WHG nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Bezüglich der Überprüfung und Wartung gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die aus den Normen hervorgehen, sondern es wird in den Normen lediglich beschrieben, dass jährlich mind. 2 Wartungen durchzuführen sind um zu überprüfen, dass alle Entwässerungs­einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.

Dabei ist es notwendig, dass folgende Punkte überprüft werden:

  • Höhe der Attika
  • Ausführung der Dachabdichtung
  • Anzahl der Dachabläufe
  • Anzahl evtl. Notüberläufe
  • Berechnung des aufstauenden Niederschlagswassers bei Versagen der Dachabläufe
  • Aus dieser Berechnung ergibt sich dann die Anstauhöhe, die sich auf der Dachfläche aufstauen kann, bevor diese über die Oberkante der Attika im Notfall abfließt.

Falls der letzte Punkt herangezogen wird, muss natürlich eine Überprüfung sämtlicher Abdichtungs­anschlüsse und Hochzüge erfolgen, da dann verhindert werden muss, dass es im Bereich des Gebäudes zu Schäden kommt und somit die Abdichtungs­anschlüsse über den maximalen Anstau im Bereich der Durchdringungen und Wandanschlüsse hochgeführt werden. Im Bereich der Attika muss die Abdichtung bis nach außen geführt werden.

Wenn die Statik es nicht hergibt, dass sich dieses Wasser auf der Dachfläche aufbaut, ist zu empfehlen, dass eine Notentwässerung nachgerüstet wird, damit für die Bewohner eines Gebäudes keine Gefahr für Leib und Leben besteht oder sich die Gebäudestruktur verändert. Wenn dies der Fall ist, müsste auf jeden Fall eine Not­entwässerung nachgerüstet werden.

Zu den Überprüfungen kann jedoch auch ein Gutachten erstellt werden, bei dem die genauen Regenmengen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten überprüft werden um festzustellen, ob die statischen Möglichkeiten gegeben sind. Dabei ist jedoch gem. den Abdichtungs­normen für Dächer auf jeden Fall zusätzlich ein Notspeier/Signalgeber/Kontrollspeier vorzusehen.

Stellungahme auf der Grund­lage der DIN 18531 Abdichtung von Dächer sowie von Balkonen, Loggien und Lauben­gänge

5.8 Stoffe für den Oberflächen­schutz nicht genutzter Dächer

5.8.2 Schwerer Oberflächen­schutz

Geeignet sind z. B.

a) Schüttung aus natürlichem ungebrochenen Gestein der Korngröße 16/32 (Kies) nach DIN EN 13242, ein erhöhter Anteil an Unter- oder Überkorn sowie an gebrochenem Korn ist zulässig,

Weiter führt die DIN im Teil 3 folgendes aus:

5.11 Oberflächen­schutz

b) Schwerer Oberflächen­schutz

– Gesteinsschüttung/Plattenbeläge

Als schwerer Oberflächen­schutz sind Gesteins­schüttungen (vornehmlich aus natürlichen, ungebrochenen Gesteins­körnungen) der Korngruppe 16/32, mindestens 50 mm dick, und/oder Plattenbeläge auf z. B. Splittbett zu verwenden, die bei einer lose verlegten Abdichtungs­schicht gleichzeitig die erforderliche Auflast bilden können.

Bei einer einlagigen Abdichtung wird die Anordnung einer Schutzlage unter einer Gesteins­schüttung empfohlen.

Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung ist mit erhöhtem Bruchanteil und einer hohen Aufprall­geschwindigkeit zu rechnen. In diesem Fall ist bei einer einlagigen Abdichtung die Anordnung einer Schutzlage erforderlich.

DIN 18531

Bei dem Aufbringen von Sackware Kies/Granulat war es bisher üblich, keine Schutzlage auf einlagigen Abdichtungen zu verlegen. Hier sind mir technisch keine Mängel aus einer derartigen Verlegung bekannt.

Bei einer zweilagigen Bitumen­abdichtung ist somit gemäß Norm keine Schutzlage notwendig.

Aus diesem Grund hat der Normen­ausschuss auch keinen zwingenden Handlungsbedarf gesehen und die Entscheidung dem Planer/Bauherren überlassen. Der Bauherr darf hier somit selber entscheiden, wie viel Schutz er möchte und wie viel er in sein Bauwerk investieren möchte.

Die Flachdach­richtlinie sagt etwas anderes aus.

Auszug aus den Flachdach­richtlinien Ausgabe Dezember 2016 mit Änderungen November 2017

3.8 Oberfläch­enschutz

3.8.2 Stoffe für den Oberflächen­schutz

(2) Als schwerer Oberflächenschutz sind

  • Kies mit Körnung 16/32 mm (abweichend von normativen Festlegungen für Zuschlag­stoffe für Beton sind ein erhöhter Anteil von Unter- oder Überkorn sowie höhere Feinanteile oder auch nicht frostbeständige Anteile zulässig; gebrochenes Korn im Kies ist unvermeidbar),
  • Plattenbeläge, Formsteine, frost­beständige Beton­platten u. Ä. auf z. B. Kies- oder Splittbett,
  • Begrünungen,
  • Nutzschichten von befahrenen Flächen,
  • Erdschichten

geeignet.

3.8.3 Planung und Verarbeitung

(2) Die Kiesschüttung muss zum Zeitpunkt des Einbaues mindestens 50 mm dick sein. Übernimmt die Kiesschüttung gleichzeitig die Sicherung gegen Abheben durch Windsog-Kräfte, so ist die Dicke der Schüttung auch abhängig von den anzusetzenden Soglasten (siehe auch Abschnitt 2.6.3.2).

(3) Bei einlagigen Abdichtungen ist eine Schutzlage anzuordnen.

(4) Bei pneumatischer Förderung des Kieses ist mit erhöhtem Bruchanteil und einer hohen Aufprallgeschwindigkeit zu rechnen. In diesen Fällen ist oberhalb der Abdichtung eine Schutzlage anzuordnen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass somit bei allen einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage erforderlich ist.

Wenn der Kies pneumatisch gefördert wird, ist ebenfalls eine Schutzlage notwendig, auch bei Bitumenbahnen.

Eine Entscheidung des Bauherren über sein Investitions­volumen, kann wie gehabt bei der Flachdach­richtlinie wieder nur mit einer separaten, rechtsicheren Vereinbarung getroffen werden.

Holzterrassen im Außenbereich – fachgerechte Ausführung und typische Baufehler

1. Welche Regelungen sind maßgeblich bei der Erstellung von Holzterrassen?
2. Welchen Einfluss haben die Holzart, die Holzfeuchte und die Holzqualität?
3. Wie sieht ein Gesamtterrassenaufbau aus […]

Die neue Bauwerksabdichtung ab 01.07.2017

Zu den Abdichtungsnormen

Alle Abdichtungen sind wie folgt aufgenommen worden:

DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken – Begriffe

DIN 18195 – Beiblatt 2: Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoffen

DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen, Teil 1–5

  • Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
  • Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
  • Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
  • Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton, Teil 1–6

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt
  • Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen
  • Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen, Teil 1–3

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen, Teil 1–4
  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgründsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
  • Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
  • Teil 5: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten
  • Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)

Diese Teile liegen nur als Gelbdruck vor.

DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken, Teil 1–3

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnen förmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

Die Abdichtungsnormen sind anzuwenden, da diese als anerkannte Regel der Technik anzusehen sind. In Teilbereichen stehen Schlichtersprüche an, wie zum Beispiel zur DIN 18532, Teil 6 für die OS Beschichtungen, die auch gemäß meiner technischen Einschätzung nicht zu einer Abdichtung zählt.

Durch die Veröffentlichung der DIN-Norm besteht eine Hinweispflicht des ausführenden Planers und Unternehmers an den Bauherrn, dass sich Änderungen im Bereich der Planung und Ausführung ergeben. Der Bauherr muss entscheiden, ob er nach der alten Abdichtungsnorm DIN 18195/DIN 18531 bauen möchte oder ob er die technischen Änderungen bereits umsetzt. Die technischen Änderungen, die aus dem neuen Normenwerk entstehen, sind bezüglich der Planung und Ausführung vergütungspflichtig.

Bei der Bedenkenanmeldung sind die Mehrkosten auf Grundlage der technischen Änderung genau zu definieren. Dem Bauherrn muss bewusst gemacht werden, worin die technischen Unterschiede liegen und wie weit die Tragweite ist, damit er eine Entscheidungsgrundlage hat.

Im Hinblick auf die Novellierung der Flachdach­richtlinie Dezember 2016, wurde ich um eine Stellungnahme gebeten.

Zur Historie:

Es gibt die Flachdachrichtlinien seit dem Jahr 1962 mit Erneuerungen 1967/1973/1982/1991/2001 und 2008.

Die DIN 18531, soweit mir bekannt, gibt es seit 1987. Diese wurde zur Planung nicht herangezogen bis sich Herr Prof. Oswald der Novellierung angenommen hat.

Im Jahr 2005 ist die Norm in Ihren Grundzügen komplett überarbeitet worden unter der Mithilfe von Herrn Kurt Michels, Vorsitzender des Ausschusses im Zentralverband des DDH für die Flachdach­richtlinien.

Hier wurden die unterschiedlichen Dächer wie K1 und K2 mit den unterschied­lichen technischen Voraus­setzungen beschrieben, für das nicht genutzte Dach.

Die Flachdachrichtlinien wurden auf der Grundlage der DIN 18531 überarbeitet und zusätzlich mit dem Teil genutzter Dächer, sowie mit dem Windsog für das Flachdach ohne Berechnung nach DIN 1991 und Detail Skizzen erweitert.

In dem Teil mit den genutzten Dächern, erfolgte dann der Verweis auf die DIN 18195 Bauwerksabdichtung.

Nachdem die Entscheidung im Jahr 2010 gefallen ist, die DIN 18195 einzustellen, wurden die neuen DIN-Reihen festgelegt wie folgt:

Wie auf dem Bild zu erkennen ist, ist die DIN 18531: 2017-07 auch erneuert. Die alte DIN 18531, Ausgabe 2010, war bis 01.07.2017 in dieser Form gültig, für die nicht genutzten Dächer.

Die Flachdachrichtlinien Ausgabe 12/2016 hat sich, nachdem die Hauptinitiatoren leider verstorben sind, in eine komplett andere Richtung entwickelt, so dass wir momentan, zwei bez. drei komplett verschieden Regelwerke haben.

  1. Die DIN 18531 in ihrer Form sehr ähnlich der Flachdach­richtlinien Ausgabe 2008 für die nicht genutzten Dächer. Diese ist seit dem 01.01.2017 veröffentlicht und hat gemäß den alten Flachdach­richtlinien jetzt auch die genutzten Flächen aufgenommen.
  2. Die DIN 18195, die eingestellt wurde, da sie komplett neu aufgestellt wurde, siehe Übersichtsbild oben.
  3. Die Flachdach­richtlinie, die sich komplett von der alten Flachdach­richtlinie gelöst hat und Teile der DIN 18532 und sogar der DIN 18533 übernommen hat.

Es ist somit festzuhalten, dass die Flachdach­richtlinie erst beweisen muss, dass Sie die neue allgemein anerkannte Regel der Technik ist. Es werden zumindest mit Erfolg Dächer nach der DIN 18531 Ausgabe 2017 (Ähnlich der Flachdach­richtlinie 2008) errichtet. Die genutzten Dächer werden jetzt auch in der DIN 18531 geregelt.

Mit dem Erscheinen der neuen Normenreihen, siehe Schaubild zum 01.07.2017, hat sich die Fachregel Ausgabe 12/2016 somit überholt.

In den Normen der DIN 18531 bis 18535 werden die für die Planer notwendigen Angaben für die Auswahl der Abdichtung, abgestimmt auf das Bauwerk angegeben wie z. B.:

Rissbreiten­beschränkungen, Nutlasten bei Parkdecks und überschütteten Kellern. Lastaufnahmen wie zum Beispiel:

  • Nutzungen der Feuerwehr
  • befahrbar mit PKW und LKW

Weiter wurden Vorgaben für Wasserdrücke usw. angegeben.

Es bestehen berechtigte Zweifel, ob die novellierte Flachdach­richtlinie von heute auf morgen als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann und bei in Planung oder Bau befindlichen Gebäuden überhaupt berücksichtigt werden kann. Zu Letzterem gilt insbesondere anzumerken, dass die konkreten Inhalte der novellierten Flachdach­richtlinie bis zuletzt in den Ausschüssen heftig diskutiert wurden und bis zuletzt nicht bekannt war, welche Inhalte bei der Novellierung berücksichtigt werden. Die Uneinigkeit der bei der Novellierung beteiligten Fachleute spricht auch nicht dafür, dass die novellierte Flachdach­richtlinie die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt.

In der EN 45020 werden die anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

„1.5 anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird …“

Dass diese Definition zum heutigen Zeitpunkt auf die Novellierung der Flachdach­richtlinie zutrifft, darf bezweifelt werden.

Zwar Schreiben die Dachdecker, dass diese allgemein anerkannte Regel der Technik sei, wobei dies ja auch der gleiche Interessen­verband ist, der das Regelwerk geschrieben hat.

Es dürften berechtigte Zweifel daran bestehen, dass diese Definition in naher Zukunft zutreffen wird. Es werden in den Werkverträgen, der von mir betreuten Baumaßnahmen aktuell die Anforderungen der novellierten Flachdach­richtlinie sehr oft ausdrücklich nicht vereinbart. Wenn diese Vorgehensweise künftig durchaus üblich sein wird, dürfte man auch künftig genau nicht davon sprechen, dass die novellierte Flachdach­richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist.

Stellung­nahme zu der Wasser­unterlaufsicherheit

Gem. Fachregeln des ZVDH, hier die Fachregel Abdichtung, wird unter
2.3.2 Ortbeton, Zementestriche und Betonfertigteile, unter (4) Folgendes ausgesagt:

(4)
Wenn Dampfsperren oder Abdichtungen wasserunterlaufsicher ausgeführt werden sollen, muss der Beton abtragend vorbereitet (z. B. durch Kugelstrahlen, Feinfräsen) und seine Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen. Die abtragend vorbereiteten Betonoberflächen erfordern einen Flächenausgleich, wenn die Grenzwerte der Stichmaße für Ebenheitsabweichungen der Betonoberfläche nach Abb. 1 überschritten werden. Für den Flächenausgleich dürfen nur zugelassene Instandsetzungsmörtel verwendet werden.

Abb. 1: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen von Oberseiten von Stahlbetondecken nach DIN 18202

Die Rauigkeit des vorbereiteten Betons muss mit dem Sandflächenverfahren nach DIN EN 13036-1 geprüft werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Prüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Bei Rauigkeiten größer als 1,5 mm muss eine Kratzspachtelung mit Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz erfolgen. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren kann die Rauigkeit anstelle der Kratzspachtelung auch mit der Polymerbitumenklebemasse ausgeglichen werden.

Die Flächen sind mit Reaktionsharz nach ZTV-ING zu versiegeln. Für die versiegelte Fläche muss die Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die Materialverträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.

Diese Arbeiten sind unter derartigen Voraussetzungen, als Alleinbetrachtung des Dachdeckerhandwerks, technisch überhaupt nicht ausführbar. Es sind selbstverständlich gewisse Grundvoraussetzungen notwendig, um diese Wasserunterlaufsicherheit mit den Haftzugswerten zu erlangen. Dies stellt normalerweise im Brücken- oder Parkdeckbau auch kein Problem dar, da hier sowieso höherwertige Betone eingebaut werden.

Falls dies tatsächlich auch bei einer Abdichtung für Flachdächer gefordert werden soll, muss schon beim Rohbau berücksichtigt werden, dass die Decken, die derart ausgeführt werden, auch folgende Voraussetzungen haben:

  • W/Z-Wert soll bei 0,45 liegen.
  • Die Konsistenz darf nicht zu dünn sein (hier maximal F3).
  • Es müssen reine zementgebundene Rezepturen verwandt werden, ohne Flugasche und ohne PCE-Fließmittel. Diese beiden Zusatzstoffe würden sonst verhindern, dass die Haftzugswerte erreicht werden.
  • Es muss eine vernünftige Verdichtung vorhanden sein. Hier ist handwerklich festzuhalten, dass dieser Beton nicht „kaputt gerüttelt“ werden darf.
  • Die Nachbehandlung sollte separat ausgeschrieben und muss optimal durchgeführt werden, inkl. Nachweisen.
  • Als Beispielrezeptur wäre folgender Beton geeignet:
    C35/45 F3 32er Korn XC4, XD3, XF2, XF3, XA2, XA3, Reinzement gebunden
  • Für den Beton sind dann folgende Expositionsklassen vereinbart:
    XC4 = wechselnasse Zonen und Trockenaußenbauteile mit direkter Beregnung, Bauteile in Wasserwechselzonen
    XD3 = wechselnass und trocken, Teile von Brücken, Fahrbahndecken, Parkdecks
    XF2 = mäßige Wassersättigung mit Taumitteln oder Meerwasser
    XA2 = chemisch mäßig angreifende Umgebung und Meerwasserbauwerke
    XA3 = chemisch stark angreifende Umgebung

Diese Eigenschaften weist üblicherweise eine normale Betondecke überhaupt nicht auf. Somit werden auch hier, bei einer normalen Betondecke, die Haftzugswerte nicht erreicht.

Die in der Fachregel geforderten Reaktionsharze werden in der ZTV-ING geregelt und in den BASt-Listen ausgewiesen. Diese Listen können im Internet eingesehen werden. Dabei ist festzuhalten, dass die mir bekannten Produkte eine maximale Restfeuchte im Beton von 5 % aufweisen dürfen. Das heißt, diese darf nicht überschritten werden. Somit ist es dann für die Außenbauteile notwendig Zelte aufzubauen, damit die Reaktionsharze auch trocken aufgebracht werden.

Damit kann man festhalten, dass eine Eigenschaft beschrieben wird, die unter Baustellenbedingungen und unter normalen Kosten für eine Dachabdichtung nicht darstellbar sind. Dies muss jedem Planer bekannt sein, da es auch möglich ist, unterlaufsichere/wasserunterlaufsichere Abdichtungssysteme, wie z. B. mit einem Polymerbitumen und einer PYE PV200 DD, auch schon bei wesentlich geringeren Haftzugswerten auf Betonflächen zu erreichen. Gemäß meiner Erfahrung wird dies schon bei Haftzugswerten zwischen 0,6 bis 1 N/mm² erreicht.

Auf Grundlage der Fachregeln für Abdichtungen – Flachdachrichtlinien – Ausgabe Dezember 2016 wurde ich gebeten, eine Stellungnahme bezüglich Umkehrdächer auf 0 % – Gefälledächer zu erstellen mit dem Abdichtungsaufbau von unten nach oben wie folgt:

  • Betondecke Zementschlempenfrei im 0 % – Gefälle.
  • Polymerbitumen – Voranstrich.
  • Erste Abdichtungslage PYE PV 200 DD in Polymerbitumen vollflächig eingegossen.
  • WS PYE PV 200 S 5; die Schweißbahn wird als Wurzelschutzbahn ausgelegt, da in Teilbereichen eine Dachbegrünung aufgebracht wird.
  • XPS – Wärmedämmstoff
  • Trennlage
  • Diverse Aufbauten wie Kies, Dachbegrünung, Betonfundamente, Betonfahrbahn für die Fassadenreinigungsanlage .
  • Gehwegplatten für die Terrassen.

Eine Betrachtung erfolgt nur anhand der Flachdachrichtlinien Ausgabe 12.2016, nicht anhand der DIN 18531 da diese erst im 2. Quartal 2017 neu erscheint. In wie weit die Flachdach Richtlinien die allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist momentan noch unklar, da die Fachwelt diese als sehr kritisch ansieht. Hier werden Teilbereiche der Flachdach Richtlinien von Firmen wie exemplarisch LIDL, IKEA und Hornbach ausgeschlossen und nicht vereinbart. Weiter werden die Festlegungen von Sachverständigen kontrovers diskutiert. Selbst die einzelnen Dachdeckerverbände haben unterschiedliche Interpretationen der einzelnen Punkte.

Zu dem Umkehrdach ist jetzt folgendes festzuhalten:

1 Allgemeine Regeln

1.2 Begriffe

Zusätzlich zu den Begriffen aus anderen Regelwerksteilen („Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen“) gelten für Abdichtungen folgende Definitionen.

1.2.16 Gefällelose Fläche

Unterlagen/Unterkonstruktionen von Abdichtungen ohne Gefälle. Flächen mit einem planmäßigen Gefälle kleiner 2 % sind wie gefällelose Flächen zu behandeln.

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Hier wird definiert, dass es auch nach der neuen Flachdachrichtlinie Dächer unter 2 % gibt.

1.2.40 Unterläufigkeit

Verteilung von Wasser unterhalb einer oder mehrerer Schichten des Dachaufbaus infolge lokaler Fehlstellen/Beschädigungen

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Warmdächer und lose verlegte Abdichtungsbahnen im Umkehrdach können unterlaufen werden und somit ist eine Leckage sehr schwer zu orten.

1.3 Konstruktions- und Verlegearten

(2) Abdichtungen, Dampfsperren und Wärmedämmstoffe können je nach Stoffart

  • lose verlegt (mit Auflast oder mechanischer Befestigung)
  • teilflächig verklebt
  • vollflächig verklebt
  • wasserunterlaufsicher

ausgeführt werden.

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Hier werden die unterschiedlichen verlege Arten beschrieben. Die Fachregel lässt es tatsächlich zu, dass auch in einem Umkehrdach die Abdichtungsbahn lose verlegt werden darf.

Dies ist aus technischer Sicht nicht nachzuvollziehen. Hier ist, gemäß meiner persönlichen technischen Einschätzung, durch die Lobbyarbeit der Kunststoffbahnen-Industrie, die lose Verlegung mit aufgenommen worden. Welchen Sinn macht diese Verlegung? Bei einer Undichtigkeit wird die komplette Abdichtung unterlaufen. Ich hatte zu dieser Art der Ausführung einen Einspruch getätigt, der nicht beantwortet wurde.

1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise

(3) Gefälle und Entwässerung sind nach Abschnitt 2.2 und Abschnitt 2.5 zu planen

(4) Bei der Planung von Gefälle sind Durchdringungen, Einbauteile, aufgehende Bauteile und Anlagen zu berücksichtigen. Beim nachträglichen Einbau von Einbauteilen (z.B. Lichtkuppeln) sowie beim nachträglichen Aufstellen/Auflegen von Anlagen, insbesondere Solaranlagen, muss dieser Einfluss auf die Entwässerung aller Flächen bei der Planung berücksichtigt werden

(6) Bei gefällelosen Flächen sollte ein schwerer Oberflächenschutz angeordnet werden.

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Diese Aussage ist in Teilbereichen neu. Bis zur Veröffentlichung gab es keine Forderung nach Gegengefälle, bei den Einbauteilen wie z. B. Lüftungsbauwerke, Lichtbänder usw.

Weiter werden Empfehlungen ausgesprochen über den Oberflächenschutz, dieser ist ja bei einem Umkehrdach immer gegeben.

(26) Die vollflächige Verklebung von Abdichtungsbahnen im Gießverfahren auf der Stahlbetonunterlage/-unterkonstruktion reduziert bei lokaler Beschädigung der Abdichtung die Wasserwanderung auf der Stahlbetonunterlage/-unterkonstruktion.

(30) Bei befahrenen Flächen ist durch den Planer vorzugeben, ob und welche Maßnahmen zur Sicherung gegen Wasserunterläufigkeit erforderlich sind.

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Hier wird jetzt ausgesagt, dass bei den vollflächigen Verklebungen die Wasserwanderung reduziert wird.

Leider wird hier nicht weiter auf die technischen Möglichkeiten mit den Polymerbitumen Massen eingegangen.

2 Beanspruchungen und Anforderungen

2.1 Beanspruchungen von Abdichtungen

Auf Abdichtungen können folgende Beanspruchungen einwirken:

  • Feuchte
  • mechanische Beanspruchungen
  • thermische Beanspruchungen
  • biologische Beanspruchungen (z. B. durch Wurzelwachstum)
  • chemische Beanspruchungen (z. B. Emissionen aus Industrieanlagen)
  • sonstige Beanspruchungen.

Darüber hinausgehende Beanspruchungen sind ebenfalls in der Planung zu berücksichtigen.

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Zu den Beanspruchungen ist festzuhalten das bei einem Umkehrdach folgende Beanspruchung nicht auftreten.

  • mechanische Beanspruchungen
  • thermische Beanspruchungen

Durch den Entfall dieser Beanspruchung wird die Lebenserwartung der Abdichtungsbahnen wesentlich erhöht.

Die Abdichtung erfährt im Bereich der Flächenabdichtung und der Anschlüsse hinter oder unter der XPS – Wärmedämmung keine großen Temperaturunterschiede, hier sind max. Unterschiede von 5 K zu erwarten. Entgegen der ca. 110 K bei einem normalen Warmdach.

Hinsichtlich der biologischen Beanspruchung treten bei Bitumenbahnen keine Probleme auf, wenn diese Gefahr besteht, kann die Oberlage mit einer Abdichtungsbahn mit einer FLL Prüfung ausgerüstet werden.

Mikroorganismen wie z. B. Algen benötigen Sonne (UV Strahlung). Algen treten bei einem Umkehrdach nicht im Bereich der Abdichtung auf und können somit keinen Schaden anrichten.

Somit ist dieser Punkt technisch abgearbeitet.

Bitumen Bahnen sind resistent gegen chemische Belastungen, nicht aber gegen Öle und Fette. Hier müsste dann eine separate Planung erfolgen.

Bei Feuchtebelastung ist eine Bitumenbahn gemäß DIN 2000-201 und -202 geprüft und Wasserdicht. Da die Bitumen Bahnen immer mindestens zweilagig verlegt werden, erreichen wird hier auch eine sehr hohe Sicherheit im Bereich der Nähte.

2.2 Dachneigung, Gefälle

(1) Die Unterlage der Abdichtung soll für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mindestens 2 % in der Fläche geplant werden.

(2) Gefällelose Flächen können in begründeten Fällen, z. B.

  • infolge reduzierter Anschlusshöhen an Türen,
  • konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
  • Bestandsgebäude mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
  • Intensivbegrünung oder erdüberschüttete Flächen mit Anstaubewässerung,
  • baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,

geplant und ausgeführt werden.

Die besonderen Anforderungen von Abschnitt 2.3.4 und Abschnitt 3.6 sind zu berücksichtigen.

(3) Das tatsächliche Gefälle kann infolge von vorhandenen Toleranzen/Abweichungen vom planmäßigen Gefälle abweichen

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Unter dem Punkt (2) werden Beispiel aufgeführt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Hier ist gemäß meiner technischen Erfahrung das Sicherheitsinteresse des Bauherrn auch eine Begründung.

Wenn eine Verbundabdichtung aufgebracht wird, verhindert diese, dass Wasser unter der Abdichtung fließt und es kann bei einer eventuellen Leckage die Undichtigkeit sehr schnell geordnet werden.

Dieser Vorteil ist technisch höherwertig anzusehen, als ein Gefälle das üblicherweise in der Wärmedämmung angeordnet wird. Was nützt mir ein Gefälle wenn das Wasser in einem Warmdach auf der Dampfsperre steht und die Wärmedämmung durchnässt wird.

Weiter verlieren wir den Vorteil der Verbundabdichtung, wenn wir einen Gefälleestrich aufbringen der ja keine 100 % Verbindung mit dem Beton eingeht und das Wasser sich dann wieder auf der kompletten Decke verteilen kann.

Falls eine Unterlaufsicherheit wie bei einem Brückenbauwerk gewünscht wird, führt die Fachregel folgendes aus.

2.3.2 Ortbeton, Zementestriche und Betonfertigteile

(1) Ortbetondecken und Estriche müssen ausreichend erhärtet und oberflächentrocken sein. Die Oberfläche soll frei von Kiesnestern, klaffenden Rissen, Graten und abgerieben sein.

(2) Die Fugen zwischen Betonfertigteilen müssen geschlossen oder formstabil abgedeckt sein.

(3) Über Kopf- und Längsfugen großformatiger Platten, bei denen Bewegungen auftreten können, sind mindestens 0,20 m breite Schleppstreifen lose aufzulegen und einseitig zu fixieren.

(4) Wenn Dampfsperren oder Abdichtungen wasserunterlaufsicher ausgeführt werden sollen, muss der Beton abtragend vorbereitet (z. B. durch Kugelstrahlen, Feinfräsen) und seine Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die abtragend vorbereiteten Betonoberflächen erfordern einen Flächenausgleich, wenn die Grenzwerte der Stichmaße für Ebenheitsabweichungen der Betonoberfläche nach Abb. 1 überschritten werden. Für den Flächenausgleich dürfen nur zugelassene Instandsetzungsmörtel verwendet werden.

Abb. 1: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen von Oberseiten von Stahlbetondecken nach DIN 18202

Die Rauigkeit des vorbereiteten Betons muss mit dem Sandflächenverfahren nach DIN EN 13036-1 geprüft werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Prüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Bei Rauigkeiten größer als 1,5 mm muss eine Kratzspachtelung mit Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz erfolgen. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren kann die Rauigkeit anstelle der Kratzspachtelung auch mit der Polymerbitumenklebemasse ausgeglichen werden.

Die Flächen sind mit Reaktionsharz nach ZTV-ING zu versiegeln. Für die versiegelte Fläche muss die Haftfestigkeit nach DIN EN 1542 ermittelt werden. Hierbei ist je 500 m² abzudichtender Fläche eine Abreißprüfung, mit mindestens 3 gleichmäßig über die Fläche verteilten Einzelmessungen, durchzuführen. Die Haftfestigkeit muss als Mittelwert mindestens 1,5 N/mm² und jeder Einzelwert mindestens 1,0 N/mm² betragen.

Die Materialverträglichkeit zwischen Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung und Abdichtung muss gegeben sein.

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Hier hat der Flachdachausschuss die Forderungen aus der ZTV Ing. für Brückenbauwerke abgeschrieben. Diese Ausführungen sind zwar bei befahrenden Decken oder Brücken zu empfehlen, jedoch kann ich technischen keinen Sinn bei einem Umkehrdach oder einer normalen Hofkellerdecke erkennen. Hier ist der Kosten/Nutzen Effekt für den Bauherrn nicht gegeben.

Bei einer Verbundabdichtung wird auf dem Beton mit einem kunststoffvergüteten Heißbitumen die Abdichtungsbahn aufgebracht.

Dieses Kunststoffvergütete Heißbitumen hat die Eigenschaft, dass hier eine Nachverklebung (d. h. Fehler verzeihend) erfolgt.

Gemäß Fachregel müssen Bahnen mit folgenden Eigenschaften eingebaut werden.

3.6.2.2 Planung und Ausführung

(2) Für mehrlagige Abdichtungen, mit Ausnahme von befahrenen Flächen, sind

  • Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen (Anwendungstyp DO / DU, wenn die Bahnen keine Bestreuung aufweisen)
  • PYE-G 200 DD und PYP-G 200 DD
  • PYE-PV 200 DD und PYP-PV 200 DD

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Diese Abdichtungsbahn wird mit dem Polymerbitumen eingegossen

  • Polymerbitumen-Schweißbahnen (Anwendungstyp DO / DU, wenn die Bahnen keine Bestreuung aufweisen
  • PYE-G 200 S4/5 und PYP-G 200 S4/5
  • PYE-PV 200 S5 und PYP-PV 200 S5

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Hierbei handelt es sich um die Oberlage, die eventuell, falls notwendig auch mit einem Wurzelschutz ausgerüstet ist. Der Nachweis erfolgt dann über eine FLL Prüfung.

Hierbei treten folgende Eigenschaften auf:

Nach dem Aufbringen der 1. Abdichtungslage wird die 2. Abdichtungslage aufgeschweißt.

Bei diesem Arbeitsvorgang wird das untere Bitumen ebenfalls noch einmal erwärmt und verklebt, im Bereich von etwaigen Fehlstellen.

Weiterhin erfolgt eine Nachverklebung durch die Auflast, d. h. nach dem Aufbringen der Windsogsicherung (Auflast) erfolgt wiederum ein Nachverkleben durch die Flächenauflast.

Es wird somit die Wasserwanderung unter der 1. Abdichtungslage verhindert.

Dies hat den sehr großen Vorteil, falls Undichtigkeiten auftreten sollten, dass diese sehr genau zu lokalisieren sind und nicht, wie bei einem konventionellen Warmdach, die Fehlstelle in der Dachabdichtung meterweit entfernt sein kann, von der Leckage Stelle im Gebäude.

Die Wasserwanderung ist nur gegeben, wenn mit dem festen Baustoff Ortbetondecke der Verbund hergestellt wird. Normalerweise reicht es aus, die Decke mit einem Stahlbesen zu reinigen. In seltenen Fällen, wenn die Betonnachbehandlung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, kann es notwendig sein, dass kugelgestrahlt wird.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung ist folgendes festzuhalten:

Der oben aufgeführte Dachaufbau ist die sicherste und langlebigste Art, ein Flachdach abzudichten.

Bei der so auszuführenden Verbundabdichtung wird letztendlich eine Abdichtung gemäß ZTV-Ing. für Brückenabdichtungen, sowie für Abdichtungen im Bereich von Parkdächern auf der Betondecke nachvollzogen und sämtliche Vorteile dieses Systems werden im Dachbereich auch erreicht.

Die Lebenserwartung der Abdichtung unter Berücksichtigung der

  • Umwelteinflüsse
  • UV- Strahlung
  • Thermische Beanspruchungen

ist wesentlich länger, als bei einer herkömmlichen Warmdachausbildung.

Auch bei den Anschlüssen treten diese Belastungen nicht auf, da bei Attika und Wand ebenfalls die Umkehrdämmung vor die Abdichtung gestellt wird.

Zur aufkommenden Diskussion, dass Wasser unterhalb der XPS-Wärmedämmung stehen wird und sich unterhalb der Abdichtung Pfützen bilden können, ist folgendes festzuhalten:

Auf der XPS-Dämmung, die als Druckverteilplatte dient, wird eine Auflast aufgebracht, die physikalisch das Wasser wegdrückt.

Dies funktioniert so, wie bei dem physikalischen Experiment, in dem bei einem 10 Liter Eimer Wasser eine druckstabile Scheibe, wie z. B. XPS-Wärmedämmung ausgeschnitten wird.

Wenn Sie diese nun oben auf den Eimer legen und hier Gewichte aufbringen passiert folgendes:

Das Wasser drückt sich im Randbereich zwischen XPS-Platte und der Eimerwandung hoch und fließt ab.

Das Gleiche passiert beim Umkehrdach; das Wasser wird somit zum Entspannungspunkt gedrückt, dies ist in dem Fall dann die Entwässerung (Gully).

Somit können auch diese Bedenken entkräftet werden.

Es tritt auch dann kein Problem auf, wenn tatsächlich mal eine Vertiefung mittig der relativ formstabilen Platten vorhanden wäre, da das Wasser sich in diesem Bereich auf der Abdichtung sammeln würde und nicht abfließen kann, demnach würde auch kein Wärmeverlust entstehen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein Umkehrdach mit einer Verbundabdichtung auf eine betonschlempenfreie Betondecke auch im 0 % Dach die beste Abdichtungsvariante darstellt.

Im Bereich meiner gutachterlichen Tätigkeit habe ich erst ein undichtes Umkehrdach gesehen, hier ist die Leckage Stelle direkt gefunden worden und ohne großen Aufwand behoben worden.

In meiner Zeit als Ausführender bei der Fa. Ruberoid (bis 2001 der größte Abdichter Europas) habe ich selber ca. 400.000,00 m² Umkehrdächer gebaut.

Als Planer (Seit 2001) habe ich ca. 250.000,00 m² geplant und teilweise auch in der Bauleitung überwacht, auch hier sind keine Schäden aufgetreten.

Die Ausführung stellt eine Abdichtung dar, die den “allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Diese Art der Abdichtung ist gemäß meiner Erfahrung die sicherste Abdichtung, die unter wirtschaftlichen Aspekten gebaut werden kann. Der Abdichtungsaufbau sollte mit dem Bauherren diskutiert und vereinbart werden, da der Bauherr so eine längere Lebenserwartung der Dachabdichtung erwarten kann.